Ratgeber Strom
Strom-Grundversorgung
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Die Grundversorgung ist der Stromvertrag, der automatisch greift, wenn du keinen eigenen Vertrag mit einem Anbieter geschlossen hast. Geregelt ist sie in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes. Grundversorger ist das Unternehmen, das in deinem Netzgebiet die meisten Haushalte beliefert. Du kannst die Grundversorgung mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, deshalb kommst du jederzeit schnell heraus.
Die Grundversorgung ist ein Sicherheitsnetz für Haushalte. Nach § 36 EnWG muss der Grundversorger seine allgemeinen Bedingungen und Preise für Strom in Niederspannung veröffentlichen, auch im Internet. Die Angaben müssen leicht zu finden und klar als Grundversorgung gekennzeichnet sein. Zu diesen Bedingungen muss er jeden Haushaltskunden in seinem Netzgebiet beliefern. Ob du schon lange oder erst seit gestern Kunde bist, spielt dabei keine Rolle. Die Pflicht entfällt nur, wenn die Belieferung für ihn wirtschaftlich unzumutbar ist. Laut Bundesnetzagentur ist sie in der Regel zumutbar, du hast also fast immer einen Anspruch darauf.
Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Oft sind das die örtlichen Stadtwerke, aber nicht immer. Festgestellt wird der Grundversorger von den Betreibern der Stromnetze. Sie tun das alle drei Jahre zum 1. Juli, und zwar für die folgenden drei Kalenderjahre. Das Ergebnis veröffentlichen sie bis zum 30. September im Internet und melden es der zuständigen Landesbehörde. Gegen die Feststellung kann bis zum 31. Oktober Einwand bei dieser Behörde erhoben werden. Den aktuellen Grundversorger für deine Adresse findest du daher auf der Internetseite deines Netzbetreibers.
Einen Antrag brauchst du für die Grundversorgung nicht. Ziehst du in eine neue Wohnung und nutzt dort Strom, entsteht der Vertrag schon durch diese Entnahme. Das gilt auch, wenn du deinen bisherigen Vertrag kündigst und weiter Strom verbrauchst. Läuft ein Vertrag aus und folgt kein neuer, bist du ebenfalls in der Grundversorgung. Meldet sich für deine Adresse kein neuer Lieferant an, informiert der Netzbetreiber den Grundversorger. Dieser ordnet dich dann der Grundversorgung oder der Ersatzversorgung zu. Viele Haushalte bleiben auf diese Weise jahrelang im Grundtarif, ohne es zu merken. Deshalb lohnt sich ein Blick in die eigenen Unterlagen.
Die Ersatzversorgung greift, wenn sich dein Stromverbrauch keinem Liefervertrag zuordnen lässt. Das passiert zum Beispiel, wenn dein Anbieter insolvent wird und nicht mehr liefern darf. Dann beliefert dich der Grundversorger, ohne dass du etwas tun musst. Die Ersatzversorgung endet, sobald du einen eigenen Vertrag hast, spätestens aber drei Monate nach ihrem Beginn. Für diese Zeit darf der Grundversorger eigene Preise veröffentlichen. Er kann sie zum 1. und 15. eines Monats ändern, die Bekanntgabe erfolgt auf seiner Internetseite. Hast du danach keinen neuen Vertrag, rutschst du in die Grundversorgung. Lies zu Beginn deinen Zählerstand ab, damit nichts geschätzt werden muss.
Ein großer Vorteil der Grundversorgung ist die kurze Bindung. Nach § 20 der Stromgrundversorgungsverordnung kannst du den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, eine E-Mail reicht also aus. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Damit kannst du den Tarif oder den Anbieter jederzeit wechseln, ohne ein Vertragsende abzuwarten. Erhöht der Grundversorger die Preise, hast du zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht ohne Frist. Bei der Wahl eines neuen Vertrags lohnt sich daher kein langes Warten auf einen Stichtag. Du entscheidest selbst, wann du gehst. Das macht die Grundversorgung zu einer guten Übergangslösung.
Ob du in der Grundversorgung bist, muss in deinen Unterlagen stehen. Das Energiewirtschaftsgesetz verlangt, dass jede Stromrechnung die Tarifbezeichnung nennt. Sie muss außerdem angeben, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb davon erfolgt. Dieselbe Angabe muss auch im Liefervertrag stehen. Schau also auf deine letzte Jahresabrechnung oder in dein Vertragsschreiben. Begriffe wie Grundversorgung oder Grundversorgungstarif sind ein klares Zeichen. Steht dort ein eigener Tarifname mit fester Laufzeit, hast du einen Sondervertrag. Findest du keine Angabe, frag bei deinem Lieferanten nach. Er muss dir die Information geben. Notiere dir den Tarifnamen für deinen Vergleich.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Preise in Grundversorgungstarifen hoch sind. Sonderverträge mit einem Anbieter deiner Wahl sind in der Regel günstiger. Sie empfiehlt daher, nicht dauerhaft in der Grundversorgung zu bleiben. Wie groß der Unterschied für dich ist, hängt von deinem Netzgebiet und deinem Verbrauch ab. Nimm deshalb deine Jahresabrechnung und vergleiche mit deinem eigenen Verbrauch in Kilowattstunden. Beachte dabei, dass Sonderverträge eine erste Laufzeit haben können, höchstens aber zwei Jahre. Wer flexibel bleiben will, achtet auf kurze Laufzeiten. Dank der Zwei-Wochen-Frist kostet dich der Versuch kaum Zeit.
Meist ja. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale sind die Preise in der Grundversorgung hoch, Sonderverträge sind in der Regel günstiger. Wie groß der Abstand ist, unterscheidet sich je nach Netzgebiet. Vergleiche daher mit dem Jahresverbrauch aus deiner eigenen Rechnung, statt dich auf allgemeine Werte zu verlassen.
Nein. Der Vertrag entsteht automatisch, sobald du in einer Wohnung Strom aus dem Netz nutzt und keinen anderen Vertrag hast. Das gilt etwa nach einem Umzug oder wenn dein alter Vertrag endet und kein neuer folgt. Der Grundversorger muss dich zu seinen veröffentlichten Bedingungen beliefern.
Du kündigst in Textform mit einer Frist von zwei Wochen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Damit kannst du jederzeit gehen, ohne auf ein Vertragsende zu warten. Gib in der Kündigung deine Kundennummer und deine Zählernummer an.
Die Ersatzversorgung endet, sobald du über einen eigenen Liefervertrag beliefert wirst. Spätestens endet sie drei Monate nach ihrem Beginn. Hast du bis dahin keinen neuen Vertrag abgeschlossen, wirst du danach in der Grundversorgung beliefert. Nutze die Zeit, um in Ruhe einen passenden Tarif zu suchen.
Nein. Die Netzbetreiber stellen den Grundversorger alle drei Jahre zum 1. Juli fest, jeweils für die folgenden drei Kalenderjahre. Maßgeblich ist, welches Unternehmen im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Das Ergebnis wird bis zum 30. September im Internet veröffentlicht und der Landesbehörde gemeldet.