Ratgeber Ökostrom
Ökostrom-Siegel
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Ratgeber Ökostrom
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Ökostrom-Siegel sind freiwillige Zeichen unabhängiger Vergabestellen, die einen Tarif nach eigenen Kriterien bewerten. Solche Siegel setzen dort an, wo der gesetzliche Herkunftsnachweis aufhört: Der belegt nur, woher eine Strommenge stammt, nicht, ob dein Tarif die Energiewende voranbringt. Typische Prüfpunkte sind ein Beitrag zum Bau neuer Anlagen und der Ausschluss bestimmter Beteiligungen an Kohle- und Atomkraftwerken. Welche Kriterien ein Siegel genau verlangt, kannst du selbst in den veröffentlichten Unterlagen der Vergabestelle nachlesen.
Jeder Lieferant, der Strom als erneuerbar ausweist, muss dafür Herkunftsnachweise im Register des Umweltbundesamts entwerten. Das macht die Buchhaltung nachvollziehbar, sagt aber nichts über die Qualität des Tarifs. Das Umweltbundesamt betont, dass ein Herkunftsnachweis kein Qualitätssiegel ist und keine ökologische Bewertung des Stromprodukts enthält. Genau diese Lücke wollen Ökostrom-Labels füllen. Labels bewerten Eigenschaften, die der Nachweis nicht abdeckt, etwa ob ein Tarif nur aus neuen Anlagen beliefert wird oder ob bei Windrädern zusätzliche Schutzmaßnahmen für Vögel greifen. Ein Siegel ist also keine Pflicht, sondern eine zusätzliche Aussage, die eine unabhängige Stelle nach festgelegten Regeln vergibt.
Bei vielen Ökostromtarifen kauft der Lieferant lediglich Herkunftsnachweise zu und entwertet sie. Weil Anlagen mit deutscher Förderung keine Nachweise erhalten, sind deutsche Nachweise knapp, und ein großer Teil stammt aus anderen europäischen Ländern, etwa aus Norwegen oder Österreich. Die Verbraucherzentrale beschreibt die Folge so: Bei vielen Tarifen ändert sich nur die Kennzeichnung, die Menge grünen Stroms im Netz steigt dadurch nicht. Bestehende Wasserkraftwerke im Ausland liefern ihren Strom ohnehin, nur die grüne Eigenschaft wird auf dem Papier einem anderen Kunden zugeordnet. Das ist rechtlich zulässig und behördlich kontrolliert, bringt aber laut Verbraucherzentrale bei vielen Tarifen keinen zusätzlichen Klimanutzen.
Als Zusatznutzen bezeichnen Fachleute alles, was ein Tarif über die reine Umbuchung von Nachweisen hinaus für die Energiewende leistet. Die Verbraucherzentrale nennt mehrere Formen. Ein Teil des Erlöses kann in den Ausbau erneuerbarer Energien fließen, nach ihren Angaben meist weniger als ein Cent pro Kilowattstunde. Möglich ist auch die Förderung anderer Energieprojekte, zum Beispiel Mieterstrom oder Bürgerenergie. Eine weitere Form ist der Verzicht des Lieferanten auf Beteiligungen an Kohle- und Atomkraft. Welche dieser Formen ein Label verlangt und in welchem Umfang, ist unterschiedlich geregelt. Deshalb lohnt der Blick in die Kriterien statt nur auf das Zeichen selbst.
Ein häufig genanntes Kriterium ist der Bezug aus neuen Kraftwerken. Manche Labels verlangen laut Verbraucherzentrale, dass der Strom zumindest anteilig aus neu errichteten Anlagen stammt. Der Gedanke dahinter: Wird Nachfrage gezielt auf neue Anlagen gelenkt, entsteht eher zusätzliche erneuerbare Erzeugung als beim Kauf von Nachweisen aus seit Jahrzehnten laufenden Kraftwerken. Auch das Umweltbundesamt nennt die Belieferung ausschließlich aus neuen Anlagen als Beispiel für eine Eigenschaft, die Labels bewerten und Herkunftsnachweise nicht. Wie neu eine Anlage sein muss und welcher Anteil gefordert ist, legt jede Vergabestelle selbst fest. Diese Details findest du in den veröffentlichten Kriterien des jeweiligen Siegels.
Neben dem Tarif selbst schauen manche Labels auf den Lieferanten dahinter. Nach Angaben der Verbraucherzentrale schließen die beiden von ihr genannten Labels Beteiligungen an Atomkraftwerken sowie an neuen Stein- und Braunkohlekraftwerken aus. Beim Grüner Strom Label sind im Einzelfall Ausnahmen möglich, etwa für Beteiligungen, die vor 2015 eingegangen wurden. Das Umweltbundesamt empfiehlt zusätzlich einen Blick auf die Geschäftspolitik des Anbieters. Wer überwiegend fossilen Strom verkauft und nur einen Ökotarif im Sortiment hat, verändert durch einen internen Tarifwechsel wenig. Ein Wechsel des Anbieters wirkt nach Einschätzung des Umweltbundesamts stärker als ein Wechsel des Tarifs beim bisherigen Unternehmen.
Die Verbraucherzentrale nennt in ihrem Ratgeber zwei Labels: ok-power und das Grüner Strom Label. Die Verbraucherschützer begründen das damit, dass beide einen Nutzen für die Energiewende einfordern, den einfache Herkunftsnachweise nicht bieten. Das Umweltbundesamt führt in seinen Umwelttipps ebenfalls das Grüner Strom Label sowie EnergieVision auf, den Verein hinter ok-power. Die Behörde ist in den Kriterien-Beiräten beider Labels vertreten und berät dort wissenschaftlich. Zugleich weist das Umweltbundesamt darauf hin, dass es keinen vollständigen Überblick über alle Zertifizierungen und deren Wirkung liefern kann. Wir geben diese Nennungen hier nur wieder und bewerten oder vergleichen die Labels nicht.
Steht ein Siegel an einem Tarif, lohnt sich ein kurzer Abgleich. Prüfe zuerst, wer das Zeichen vergibt und ob die Vergabekriterien öffentlich nachzulesen sind. Schau dann, ob die Kriterien einen Zusatznutzen verlangen, etwa einen Beitrag zu Neuanlagen oder zu Energieprojekten, und wie dieser geregelt ist. Kläre, ob auch die Beteiligungen des Lieferanten an Kohle- oder Atomkraftwerken eine Rolle spielen. Vergleiche danach die Stromkennzeichnung des Tarifs, die der Lieferant nach § 42 EnWG auf Rechnung und Website veröffentlichen muss. Dort siehst du den Energieträgermix und die Länder, aus denen die Herkunftsnachweise stammen. So erkennst du, ob Siegel und Kennzeichnung zusammenpassen.
Auch ein Tarif mit Siegel ändert nichts daran, dass du physisch den Strom aus dem allgemeinen Netz beziehst. Das Siegel bewertet die vertragliche und finanzielle Seite, nicht den Stromfluss. Die Verbraucherzentrale ordnet Ökostromtarife insgesamt nüchtern ein: Direkter wirken nach ihrer Einschätzung eigene Photovoltaik, eine Beteiligung an Bürgerenergieprojekten oder schlicht weniger Verbrauch. Ein Siegel ist damit ein Hinweis, auf welche Kriterien sich eine unabhängige Stelle festgelegt hat. Ob dir diese Kriterien wichtig sind, entscheidest du selbst. Die gesetzliche Stromkennzeichnung, die für jeden Tarif gilt, bleibt dabei die Grundlage für den sachlichen Vergleich.
Nein. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur, dass ein Lieferant für ausgewiesenen Ökostrom Herkunftsnachweise entwertet und die Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG veröffentlicht. Ein Siegel ist ein freiwilliges Zusatzzeichen. Es wird von einer unabhängigen Stelle nach eigenen Kriterien vergeben, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen.
Der Herkunftsnachweis ist ein staatlich geführtes Dokument und belegt Quelle, Anlage und Zeitraum einer Strommenge. Das Umweltbundesamt nennt ihn ausdrücklich kein Qualitätssiegel. Ein Ökostrom-Siegel bewertet zusätzlich, ob ein Tarif etwas für die Energiewende leistet, zum Beispiel durch Neuanlagen oder den Ausschluss bestimmter Kraftwerksbeteiligungen.
Nicht unbedingt, aber die Angabe allein sagt wenig über den Zusatznutzen. Die Angabe bedeutet, dass für die gelieferte Menge Herkunftsnachweise entwertet wurden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich bei vielen solchen Tarifen nur die Kennzeichnung ändert. Ob mehr dahintersteckt, erkennst du an den Angaben des Lieferanten oder an den Kriterien eines Labels.
Das hängt von den Kriterien des jeweiligen Labels und vom Tarif ab. Die Verbraucherzentrale nennt als Größenordnung für einen Förderbeitrag meist weniger als einen Cent pro Kilowattstunde. Genaue Regeln stehen in den veröffentlichten Vergabekriterien der Siegel. Dort kannst du nachlesen, ob ein fester Betrag, ein Anteil aus Neuanlagen oder eine andere Form verlangt wird.
Seit 2023 muss die Stromkennzeichnung angeben, in welchen Staaten der Strom hinter den entwerteten Herkunftsnachweisen erzeugt wurde und welchen Anteil diese Staaten haben. Du findest die Angaben auf deiner Rechnung oder in einer Anlage dazu, im Werbematerial und auf der Website deines Lieferanten. Das gilt unabhängig davon, ob ein Tarif ein Siegel trägt.
Nein. Wir geben auf dieser Seite nur wieder, welche Labels Verbraucherzentrale und Umweltbundesamt nennen und welche Kriterien sie beschreiben. Eine eigene Bewertung, Rangfolge oder Empfehlung geben wir nicht ab. Ob dir Kriterien wie Neuanlagen oder der Ausschluss von Kohlebeteiligungen wichtig sind, entscheidest du anhand der Unterlagen selbst.