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Ratgeber Gas

Gas-Grundversorgung

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In der Gas-Grundversorgung bist du, wenn du Gas beziehst, ohne selbst einen Tarif gewählt zu haben. Dann beliefert dich der Grundversorger deines Netzgebiets zu seinen Allgemeinen Preisen und Bedingungen. Du kannst diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Weil die Verbraucherzentrale die Grundversorgung als teure Variante einstuft, lohnt sich ein Blick auf andere Tarife.

Was die Grundversorgung nach § 36 EnWG ist

Paragraf 36 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet in jedem Netzgebiet ein Energieversorgungsunternehmen, Haushaltskunden mit Gas in Niederdruck zu beliefern. Dieser Grundversorger muss seine Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preise öffentlich bekannt machen und im Internet leicht auffindbar veröffentlichen. Er darf Kunden nicht danach unterscheiden, wann sie ihren Grundversorgungsvertrag geschlossen haben. Ablehnen darf er die Belieferung nur, wenn sie ihm wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Grundversorgung ist damit eine Art Auffangnetz: Sie sorgt dafür, dass jeder Haushalt Gas bekommt, auch ohne aktiv einen Vertrag abzuschließen. Die Allgemeinen Preise bestehen in der Regel aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis.

Wer dein Grundversorger ist

Grundversorger ist das Unternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Welches das ist, stellen die Betreiber der Gasnetze alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli fest. Das Ergebnis müssen sie bis zum 30. September im Internet veröffentlichen und der zuständigen Landesbehörde mitteilen. Über Einwände dagegen entscheidet die Landesbehörde. Die Bundesnetzagentur legt Grundversorger nicht selbst fest und führt auch keine bundesweite Liste. Willst du wissen, wer bei dir zuständig ist, frag deinen örtlichen Netzbetreiber. Wechselt der Grundversorger, laufen bestehende Verträge mit Haushaltskunden zu den Bedingungen und Preisen weiter, die zum Zeitpunkt des Wechsels galten.

Wie du in die Grundversorgung kommst

Häufig landest du ganz ohne Unterschrift in der Grundversorgung. Ziehst du in eine Wohnung ein und nutzt dort Gas, kommt allein durch den Verbrauch ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande. Auch wer nur seinen Umzug meldet, ohne einen bestimmten Tarif zu wählen, bleibt in der Grundversorgung. Ein Sondervertrag liegt dagegen erst vor, wenn du dich ausdrücklich für einen bestimmten Tarif entscheidest, beim Grundversorger selbst oder bei einem anderen Anbieter. Möchtest du die Grundversorgung vermeiden, kannst du schon vor dem Einzug einen anderen Vertrag abschließen. Bist du ungeplant in der Grundversorgung gelandet, melde das dem Grundversorger unverzüglich und gib deinen Zählerstand an.

Ersatzversorgung: die Übergangslösung

Von der Grundversorgung zu unterscheiden ist die Ersatzversorgung nach Paragraf 38 EnWG. Sie greift, wenn du Gas aus dem Netz entnimmst, dein Verbrauch aber keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa weil dein Lieferant insolvent ist oder die Belieferung eingestellt hat. Dann gilt das Gas als vom Grundversorger geliefert. Die Ersatzversorgung endet, sobald ein neuer Vertrag greift, spätestens aber nach drei Monaten. Hast du bis dahin keinen eigenen Vertrag, wechselst du automatisch in die Grundversorgung. Für die Ersatzversorgung darf der Grundversorger eigene Preise festlegen, die höher sein können. Er darf sie zum 1. und 15. eines Monats ändern, ohne dich persönlich anzuschreiben.

Kündigungsfrist und Preisänderungen

Ein großer Vorteil der Grundversorgung ist ihre Flexibilität. Du kannst den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, und zwar in Textform, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Der Grundversorger muss dir den Eingang der Kündigung unverzüglich bestätigen und das Vertragsende nennen. Er selbst darf dir dagegen nur aus wirtschaftlichen Gründen ordentlich kündigen. Ändert er die Allgemeinen Preise, gilt das nur zum Monatsanfang und nach öffentlicher Bekanntgabe mindestens sechs Wochen vorher. Zusätzlich muss er dich per Brief informieren und die Änderung auf seiner Internetseite veröffentlichen. Bei einer Preiserhöhung hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Frist.

Warum sich ein Blick über die Grundversorgung hinaus lohnt

Die Verbraucherzentrale beschreibt die Tarife der Grundversorgung als teuer und rät davon ab, dauerhaft darin zu bleiben. Sonderverträge sind meist günstiger und passen oft besser zu deinem Bedarf, das gilt auch für Sondertarife des Grundversorgers selbst. Wie groß der Unterschied bei dir ausfällt, hängt von deinem Netzgebiet, deinem Verbrauch und den aktuellen Angeboten ab. Pauschale Beträge sagen deshalb wenig aus. Vergleiche stattdessen Arbeitspreis und Grundpreis von deiner Rechnung mit anderen Tarifen. Bedenke dabei, dass Sonderverträge eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten haben können, während du die Grundversorgung kurzfristig verlassen kannst. Regelmäßiges Vergleichen hilft, teure Auffanglösungen zu vermeiden.

Was du vor dem Verlassen prüfen solltest

Bevor du die Grundversorgung verlässt, lohnt ein genauer Blick in die Bedingungen des neuen Sondervertrags. Achte besonders auf die Mindestlaufzeit, auf Umfang und Dauer einer Preisgarantie und auf die Bedingungen eines Bonus. Vorkasse-Tarife solltest du nach Rat der Bundesnetzagentur kritisch prüfen, da im Voraus gezahlte Beträge bei einer Insolvenz verloren gehen können. Der Wechsel selbst ist für Haushaltskunden kostenfrei, und der Grundversorger darf für deine Kündigung kein gesondertes Entgelt verlangen. Wird dein neuer Lieferant später insolvent, suche zügig einen anderen Anbieter. So vermeidest du, länger als nötig zu den höheren Preisen der Ersatzversorgung beliefert zu werden.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, wer mein Grundversorger ist?

Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden in deinem Netzgebiet. Die Netzbetreiber stellen es alle drei Jahre fest und veröffentlichen das Ergebnis im Internet. Am einfachsten fragst du deinen örtlichen Netzbetreiber. Eine bundesweite Liste der Grundversorger führt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben nicht, sie legt die Grundversorger auch nicht selbst fest.

Kann der Grundversorger mich ablehnen oder kündigen?

Nur in Ausnahmefällen. Die Pflicht zur Grundversorgung entfällt, wenn die Belieferung für das Unternehmen wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Ordentlich kündigen darf der Grundversorger ebenfalls nur aus wirtschaftlichen Gründen. Fristlos beenden kann er den Vertrag bei schweren Verstößen, etwa bei einer Manipulation am Zähler oder wiederholten Gründen für eine Sperre.

Ist die Ersatzversorgung dasselbe wie die Grundversorgung?

Nein. Die Ersatzversorgung ist eine Übergangslösung für höchstens drei Monate, wenn dein Gasverbrauch keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann. Ihre Preise dürfen höher sein und sich kurzfristig ändern. Danach geht sie automatisch in die Grundversorgung über, sofern du keinen neuen Vertrag abgeschlossen hast. Melde deinen Zählerstand rechtzeitig, damit dein Verbrauch nicht geschätzt wird.

Wie kündige ich die Gas-Grundversorgung?

Du kündigst in Textform, etwa per E-Mail oder Brief, mit einer Frist von zwei Wochen. Der Grundversorger muss dir den Eingang unverzüglich bestätigen und das Vertragsende in Textform mitteilen. Wechselst du zu einem neuen Lieferanten, kann dieser die Kündigung mit deiner Vollmacht für dich übernehmen. Gesonderte Entgelte für die Kündigung darf der Grundversorger nicht verlangen.

Wie viel kostet Gas in der Grundversorgung?

Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Jeder Grundversorger legt seine Allgemeinen Preise selbst fest und muss sie im Internet leicht auffindbar veröffentlichen. Sie bestehen meist aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem festen Grundpreis. Die aktuell gültigen Werte für dein Netzgebiet findest du auf der Internetseite deines Grundversorgers oder auf deiner Rechnung.

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