billigxxl

Ratgeber Strom

Strom beim Umzug

Anzeige: billigxxl berät und vermittelt keine Verträge. Der Rechner und der Abschluss laufen über CHECK24. Bei einem Abschluss über diese Seite können wir eine Provision erhalten.

Ein Umzug beendet deinen Stromvertrag nicht automatisch. Du kannst ihn an die neue Adresse mitnehmen oder nach § 41b EnWG mit einer Frist von sechs Wochen außerordentlich kündigen. Notiere am Übergabetag Zählerstand und Zählernummer in der alten und in der neuen Wohnung. Ziehst du ohne eigenen Vertrag ein, beliefert dich zunächst der örtliche Grundversorger.

Den Umzug rechtzeitig melden

Ziehst du aus, endet dein Stromvertrag nicht von selbst. Unternimmst du nichts, riskierst du laut Verbraucherzentrale zwei Verträge parallel und damit doppelte Kosten. Melde den Umzug darum früh deinem bisherigen Lieferanten. Entscheide dabei, ob du den Vertrag mitnehmen oder kündigen möchtest. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass du entweder kündigen oder die Weiterbelieferung an der neuen Adresse vereinbaren musst. Gib das Auszugsdatum an und, sobald bekannt, die neue Anschrift. Bitte um eine Bestätigung in Textform, damit du später einen Beleg hast. Prüfe zusätzlich die Geschäftsbedingungen deines Vertrags unter Stichworten wie Kündigung oder Umzug. Dort kann es Regelungen geben, die von den allgemeinen Vorgaben abweichen.

Sonderkündigung beim Umzug nach § 41b EnWG

Bei einem Wohnsitzwechsel hast du als Haushaltskunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es steht in § 41b Abs. 5 EnWG. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen. Die Kündigung kann zum Auszug oder zu einem späteren Termin wirksam werden. In der Kündigung musst du deine künftige Anschrift oder eine Identifikationsnummer der künftigen Entnahmestelle nennen, etwa die Marktlokations-ID. Die Kündigung braucht Textform, also zum Beispiel Brief, E-Mail oder Fax. Entscheidend ist, wann sie beim Lieferanten ankommt. Der Lieferant muss sie innerhalb einer Woche in Textform bestätigen und das Vertragsende nennen. Rechne die sechs Wochen also ab dem Zugang beim Lieferanten und nicht ab dem Tag, an dem du sie abschickst.

Wann die Sonderkündigung nicht greift

Das Kündigungsrecht entfällt, wenn dein bisheriger Lieferant innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung in Textform anbietet, den Vertrag an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. Voraussetzung ist, dass er die neue Entnahmestelle beliefern kann. Ändert er Preis oder Vertragsbedingungen, gilt das Angebot nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht als gleichwertig. Die Kündigung bleibt dann wirksam. Eine Fortsetzung ist zudem nicht immer möglich. Beispiele sind das Zusammenziehen zweier Haushalte, wenn die neue Entnahmestelle schon beliefert wird, oder ein Wechsel des Heizsystems. Kann dein Lieferant am neuen Ort nicht liefern, endet der Vertrag. Bewahre das Angebot und deine Kündigung gemeinsam auf.

Zählerstand bei der Wohnungsübergabe

Am Umzugstag liest du in beiden Wohnungen den Stromzähler ab. Notiere jeweils Zählerstand und Zählernummer, am besten mit Foto und Datum. Die Werte der alten Wohnung gibst du deinem bisherigen Lieferanten und vorsichtshalber auch dem Netzbetreiber. Die Werte der neuen Wohnung gehen an den Lieferanten, der dich dort beliefert. So wird jeder Verbrauch der richtigen Person zugeordnet. Übernimm die Zählernummer nicht ungeprüft von Vormietern, Nachmietern oder der Vermieterseite. Bei einer Verwechslung, etwa mit dem Zähler der Nachbarwohnung, schließt du einen Vertrag für die falsche Wohnung ab. Für deine eigene Wohnung greift dann die Grundversorgung. Halte die Ablesung möglichst auch im Übergabeprotokoll fest.

Grundversorgung in der neuen Wohnung

Ziehst du ein, ohne einen eigenen Vertrag abgeschlossen zu haben, fließt der Strom trotzdem. Mit dem ersten Verbrauch kommt ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande. Das regelt § 2 der Stromgrundversorgungsverordnung. Du musst dem Grundversorger die Entnahme unverzüglich in Textform mitteilen. Grundversorger ist nach § 36 EnWG das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Es muss alle Haushaltskunden zu seinen veröffentlichten Allgemeinen Preisen und Bedingungen beliefern. Die Grundversorgung sorgt also dafür, dass du beim Einzug nicht ohne Strom dastehst. Laut Verbraucherzentrale ist es aber sinnvoll, möglichst früh einen eigenen Vertrag für die neue Wohnung abzuschließen.

Raus aus der Grundversorgung

Die Grundversorgung kannst du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das steht in § 20 der Stromgrundversorgungsverordnung. Die Kündigung braucht Textform. Der Grundversorger muss sie unverzüglich bestätigen und darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug brauchst du in der Grundversorgung deshalb nicht. Schließt du einen neuen Vertrag ab, übernimmt der neue Lieferant oft die Kündigung beim Grundversorger. Der Wechsel ist für Haushaltskunden kostenlos. Davon zu unterscheiden ist die Ersatzversorgung. Sie greift nach § 38 EnWG, wenn sich dein Verbrauch keinem Liefervertrag zuordnen lässt, und endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn.

Vertrag mitnehmen oder neu abschließen?

Sonderverträge lassen sich laut Verbraucherzentrale meist an der neuen Adresse weiterführen. Auch dann musst du den Umzug beim Lieferanten anzeigen. Will der Lieferant dein Sonderkündigungsrecht ausschließen, muss er die bisherigen Bedingungen am neuen Ort anbieten. Für die Mitnahme spricht, dass du keinen neuen Vertrag suchen musst. Ein neuer Vertrag kommt infrage, wenn sich dein Verbrauch ändert, etwa durch eine größere Wohnung oder mehr Personen im Haushalt. Vergleiche dann Tarife für die genaue neue Adresse. Für die Anmeldung brauchst du Einzugsdatum, Zählernummer und wenn möglich die Marktlokations-ID. Ein separater Messstellenvertrag muss gesondert gekündigt werden. Eigentümer klären zusätzlich ihren Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber.

Checkliste für Strom beim Umzug

Mindestens sechs Wochen vor dem Auszug: Entscheide, ob du den Vertrag mitnimmst oder nach § 41b EnWG kündigst. Kündige in Textform und nenne die neue Anschrift oder die Marktlokations-ID. Danach: Warte auf die Bestätigung und auf ein mögliches Angebot zur Fortsetzung innerhalb von zwei Wochen. Vor dem Einzug: Schließe für die neue Wohnung einen Vertrag ab oder melde die Entnahme beim Grundversorger. Am Umzugstag: Lies beide Zähler ab und notiere Zählernummern und Stände. Kurz danach: Melde die alten Werte dem bisherigen Lieferanten und dem Netzbetreiber, die neuen Werte dem neuen Lieferanten. Zum Schluss: Prüfe die Schlussrechnung der alten Wohnung.

Häufige Fragen

Endet mein Stromvertrag automatisch, wenn ich ausziehe?

Nein. Ein Umzug beendet den Vertrag nicht von selbst. Du musst kündigen oder mit deinem Lieferanten vereinbaren, dass er dich an der neuen Adresse weiter beliefert. Tust du nichts, können zwei Verträge parallel laufen und doppelte Kosten entstehen. Melde den Umzug deshalb frühzeitig bei deinem bisherigen Lieferanten.

Wie lange vorher muss ich beim Umzug kündigen?

Für die Sonderkündigung beim Umzug gilt eine Frist von sechs Wochen. Sie zählt ab dem Zugang beim Lieferanten. Die Kündigung kann zum Auszugstag oder zu einem späteren Termin wirksam werden. In der Grundversorgung brauchst du das Sonderkündigungsrecht nicht, dort gilt jederzeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Was muss in der Umzugskündigung stehen?

Nenne Vertragsnummer, bisherige Lieferadresse, Auszugsdatum und deine künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle. Diese Angabe verlangt § 41b Abs. 5 EnWG ausdrücklich. Bitte um eine Bestätigung. Der Lieferant muss innerhalb einer Woche in Textform antworten und dabei das Vertragsende nennen.

Was passiert, wenn ich in der neuen Wohnung noch keinen Vertrag habe?

Dann beliefert dich der örtliche Grundversorger. Der Vertrag entsteht mit dem ersten Verbrauch. Du musst dem Grundversorger die Entnahme unverzüglich in Textform melden. Aus der Grundversorgung kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist in einen anderen Vertrag wechseln. Der neue Lieferant übernimmt dabei oft die Kündigung.

Darf mein Lieferant mir am neuen Ort andere Preise anbieten?

Das darf er, dann bleibt dein Sonderkündigungsrecht aber bestehen. Nur ein Angebot zu den bisherigen Bedingungen innerhalb von zwei Wochen lässt das Kündigungsrecht entfallen. Ändert der Lieferant Preis oder Vertragsbedingungen, gilt das Angebot laut Verbraucherzentrale nicht als gleichwertig, und deine Kündigung wird wirksam.

Warum ist die Zählernummer so wichtig?

Über die Zählernummer wird dein Vertrag der richtigen Wohnung zugeordnet. Gibst du eine falsche Nummer an, etwa die der Nachbarwohnung, schließt du einen Vertrag für diese Wohnung ab. Deine eigene Wohnung wird dann über die Grundversorgung beliefert. Lies die Nummer deshalb selbst am Zähler ab und übernimm sie nicht ungeprüft.

Deine Privatsphäre bei billigxxl

Wir (billigxxl.de) und unsere Partner setzen Cookies und ähnliche Technologien ein, um Informationen auf deinem Endgerät zu speichern oder aus diesem auszulesen. Manche sind für den Betrieb der Seite nötig, für andere brauchen wir deine Einwilligung.

Die Vergleichsrechner und Bilder unserer Partner (CHECK24, TARIFCHECK24, Viator, Händlerbilder) laden direkt, damit du sofort vergleichen kannst. Mit deiner Einwilligung messen wir mit Google Analytics, Microsoft Clarity und der Google Ads Conversion-Messung, wie unsere Seite genutzt wird und welche Partnerlinks geklickt werden.

Wenn du damit einverstanden bist, wähle „Annehmen“, sonst „Ablehnen“. Über „Anpassen“ kannst du einzelne Zwecke und Dienste auswählen. Deine Wahl gilt für billigxxl.de und alle Reise-Seiten. Ändern kannst du sie jederzeit in der Fußzeile unter „Privatsphäre-Einstellungen“.