Ratgeber Strom
Stromverbrauch im Haushalt
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Deinen Stromverbrauch findest du auf der Jahresabrechnung in Kilowattstunden, dort steht auch der Vergleich mit dem Vorjahr. Wie viel normal ist, hängt vor allem von der Zahl der Personen, der Wohnform und davon ab, ob du Warmwasser mit Strom bereitest. Der Branchenverband BDEW nannte 2021 als Richtwert rund 1.900 Kilowattstunden im Jahr für einen Ein-Personen-Haushalt. Den größten Anteil am Verbrauch haben laut Stromspiegel Computer, Fernseher und Audiogeräte.
Dein Zähler zeigt den gesamten Strom, der seit seinem Einbau durch ihn geflossen ist. Wichtig ist deshalb immer der Unterschied zwischen zwei Ständen. Notiere die Zahl vor dem Komma zusammen mit Datum und Zählernummer, am einfachsten per Foto. Dein Lieferant darf von dir verlangen, dass du den Zähler regelmäßig selbst abliest und die Werte meldest. Ist dir das im Einzelfall nicht zumutbar, kannst du widersprechen. Dann muss er selbst ablesen und darf dafür kein Extraentgelt verlangen. Hast du ein intelligentes Messsystem, werden vorrangig dessen übermittelte Werte genutzt. Die Rechnung muss angeben, wie der Zählerstand ermittelt wurde.
Die Stromrechnung hat gesetzliche Pflichtangaben, die dir beim Prüfen helfen. Sie muss den Zählerstand zu Beginn und am Ende des Abrechnungszeitraums nennen und angeben, wie er ermittelt wurde. Dazu kommt der Verbrauch in diesem Zeitraum. Außerdem muss sie deinen Verbrauch mit dem Vorjahreszeitraum vergleichen, oft als Grafik. Ein weiterer Vergleich zeigt den Jahresverbrauch ähnlicher Kundengruppen. Der Abrechnungszeitraum darf höchstens ein Jahr lang sein. Dein Lieferant muss dir auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten. Mindestens einmal im Jahr bekommst du die Abrechnung auf Wunsch kostenlos auf Papier. Prüfe zuerst, ob die Zählerstände stimmen.
Manchmal steht auf der Rechnung kein abgelesener, sondern ein geschätzter Wert. Das ist nur in zwei Fällen zulässig. Entweder hast du trotz Aufforderung keine Ablesedaten geliefert. Oder der Lieferant konnte den Verbrauch aus Gründen nicht ermitteln, für die er nichts kann. Die Schätzung muss sich an den tatsächlichen Verhältnissen orientieren, vor allem an deinem Vorjahresverbrauch oder an vergleichbaren Kunden. Auf der Rechnung muss die Schätzung deutlich hervorgehoben sein, mit Grund und Berechnungsgrundlage. Auf Wunsch muss der Lieferant sie dir kostenlos in Textform erklären. Meldest du einen echten Zählerstand nach, kannst du um Korrektur bitten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, kurz BDEW, hat 2021 Richtwerte für den jährlichen Stromverbrauch veröffentlicht. Danach verbraucht ein Ein-Personen-Haushalt im Schnitt rund 1.900 Kilowattstunden im Jahr. Für zwei Personen nennt der Verband etwa 2.890, für drei Personen 3.720 und für vier Personen 4.085 Kilowattstunden. Pro Kopf sinkt der Verbrauch also, je mehr Menschen zusammenleben. Der BDEW betont, dass es sich um Richtwerte handelt. Dein tatsächlicher Verbrauch hängt davon ab, ob du Warmwasser elektrisch erzeugst, ob du in einer Wohnung oder einem Haus lebst und welche Geräte du nutzt. Vergleiche deshalb immer mit Haushalten, die dir ähneln.
Genauer als ein Durchschnittswert ist der Stromspiegel für Deutschland. Er vergleicht die Verbräuche von rund 360.000 Haushalten unterschiedlicher Größe aus dem ganzen Bundesgebiet. So gehst du vor: Nimm deine aktuelle Rechnung und such den Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Wähle in der Vergleichstabelle die Zeile, die zu dir passt. Sie richtet sich nach Gebäudetyp, Art der Warmwasserbereitung und Zahl der Personen. In dieser Zeile suchst du den Wert, der deinem Verbrauch entspricht. Die Klassen A bis G zeigen dir dann, wo du im Vergleich stehst. Liegst du weit hinten, lohnt sich die Suche nach Stromfressern besonders.
Wofür geht der Strom drauf? Der Stromspiegel-Flyer von 2023 zeigt dazu eine Aufteilung des BDEW für einen durchschnittlichen Haushalt ohne elektrische Warmwasserbereitung. Den größten Anteil haben Informationstechnik, Fernseher und Audio mit 28 Prozent. Waschen und Trocknen folgen mit 14 Prozent, Licht mit 13 Prozent. Kühl- und Gefriergeräte kommen auf 11 Prozent, Kochen auf 9 und Spülen auf 8 Prozent. Der Rest von 17 Prozent verteilt sich auf sonstige Geräte. Auch die Verbraucherzentrale nennt Kommunikation und Unterhaltung als großen Posten. Dazu zählt sie alte Großgeräte wie Waschmaschine, Kühlschrank und Gefriergerät zu den typischen Stromfressern.
Viele Einsparungen kosten dich nur eine kleine Umstellung. Im Kühlschrank reichen im oberen Fach 7 Grad völlig aus. Jedes Grad kälter erhöht den Verbrauch laut Verbraucherzentrale um rund 6 Prozent. Beim Waschen genügen in vielen Fällen 30 Grad. Am sparsamsten trocknet Wäsche an der Luft. Nutzt du einen Trockner, wähl vorher einen hohen Schleudergang. Ersetze alte Glüh- und Halogenlampen durch LED, die bis zu 90 Prozent weniger Strom brauchen. Achte auch auf Geräte im Bereitschaftsmodus. Ihre Leistungsaufnahme im Ruhezustand liegt je nach Gerät zwischen 0,5 und 10 Watt. Eine schaltbare Steckerleiste trennt sie bequem vom Netz.
Welches Gerät wie viel verbraucht, misst du am einfachsten mit einem Strommessgerät für die Steckdose. Beim Neukauf hilft das Energielabel. Achte dort nicht nur auf die Effizienzklasse, sondern auch auf den Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Ein unterschätzter Verbraucher ist die alte Heizungspumpe im Keller. Der Austausch gegen eine hocheffiziente Pumpe spart nach Angaben der Verbraucherzentrale etwa 90 Prozent ihres Stroms. Willst du deinen Verbrauch über mehrere Jahre verfolgen, frag deinen Lieferanten nach der Verbrauchshistorie. Er muss sie dir auf Verlangen für mindestens die letzten drei Jahre bereitstellen, höchstens seit Vertragsbeginn. So erkennst du, ob deine Maßnahmen wirken.
Auf deiner Stromrechnung. Sie muss den Verbrauch im Abrechnungszeitraum in Kilowattstunden nennen, dazu den Zählerstand am Anfang und am Ende. Außerdem zeigt sie den Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum und mit ähnlichen Kundengruppen. Diese Zahl brauchst du für jeden Tarifvergleich und für den Stromspiegel.
Dein Lieferant darf das von dir verlangen, wenn die Werte nicht automatisch übermittelt werden. Ist dir das Ablesen im Einzelfall nicht zumutbar, kannst du widersprechen. Dann muss der Lieferant selbst ablesen und darf dafür kein gesondertes Entgelt berechnen. Bei intelligenten Messsystemen gelten vorrangig die übermittelten Werte.
Der BDEW nannte 2021 als Richtwert etwa 2.890 Kilowattstunden im Jahr für einen Zwei-Personen-Haushalt. Der Wert ist ein Durchschnitt. Ob du Warmwasser mit Strom erzeugst, in einer Wohnung oder einem Haus lebst und welche Geräte du nutzt, verändert deinen Verbrauch deutlich.
Ja. Dein Lieferant muss dir eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten. Der Abrechnungszeitraum darf höchstens ein Jahr betragen. So siehst du früher, ob dein Verbrauch steigt, und kannst rechtzeitig gegensteuern. Frag bei deinem Lieferanten nach, wie du die Abrechnungsart umstellst.
Prüfe zuerst, ob die Schätzung auf der Rechnung deutlich gekennzeichnet ist und einen Grund nennt. Das ist Pflicht. Lies dann deinen Zähler ab und schick den Wert mit Foto an den Lieferanten. Auf Wunsch muss er dir die Schätzung kostenlos in Textform erklären.
Laut Verbraucherzentrale reichen im oberen Fach des Kühlschranks 7 Grad völlig aus. Jedes Grad kälter erhöht den Stromverbrauch um rund 6 Prozent. Ein Thermometer im Fach zeigt dir, ob die Einstellung passt. Die Umstellung dauert nur einen Moment und kostet dich nichts.