Ratgeber Mobilfunk
Handyvertrag mit Handy
Anzeige: billigxxl berät und vermittelt keine Verträge. Der Rechner und der Abschluss laufen über CHECK24. Bei einem Abschluss über diese Seite können wir eine Provision erhalten.
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Beim Handyvertrag mit Handy bekommst du ein Smartphone und zahlst es über die Vertragslaufzeit mit ab. Das ist bequem, macht den Preis aber schwer zu durchschauen, weil Tarif und Gerät in einer Monatsrate stecken. Mit einer einfachen Rechnung findest du heraus, was das Paket wirklich kostet und ob der getrennte Kauf mit einem SIM-only-Tarif günstiger wäre.
Der Gesamtpreis eines Handyvertrags mit Gerät besteht aus mehreren Teilen: der monatlichen Grundgebühr über die gesamte Mindestlaufzeit, einer möglichen einmaligen Zuzahlung oder Anzahlung für das Gerät, einem Anschlusspreis und gegebenenfalls Versandkosten. Manche Anbieter weisen eine Gerätekomponente getrennt aus, andere nicht. Lass dich nicht von einem Smartphone für einen Euro täuschen: Bezahlt wird das Gerät dann über eine höhere Grundgebühr.
Erstens: Multipliziere die Grundgebühr mit der Zahl der Monate der Mindestlaufzeit, bei Aktionspreisen jeden Abschnitt einzeln. Zweitens: Addiere Zuzahlung, Anschlusspreis und Versand. Drittens: Vergleiche diese Summe mit dem Kaufpreis des gleichen Smartphones bei einem Händler plus einem SIM-only-Tarif mit ähnlichem Datenvolumen über dieselbe Zeit. Ist das Paket teurer, zahlst du die Differenz für die Finanzierung und Bequemlichkeit.
Die erste Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Viele Pakete mit Gerät laufen genau so lange, weil das Smartphone über diesen Zeitraum abbezahlt wird. Danach verlängert sich der Vertrag oft stillschweigend, und du kannst monatlich mit einem Monat Frist kündigen. Achtung: Bei vielen Tarifen bleibt die Grundgebühr nach 24 Monaten gleich, obwohl das Gerät dann längst bezahlt ist. Spätestens jetzt lohnt der Wechsel in einen günstigeren Tarif.
Darfst du einen Vertrag vor dem Ende der Laufzeit kündigen, etwa nach einer nachteiligen Vertragsänderung, darf der Anbieter keine Entschädigung verlangen, außer einem Wertersatz für ein Gerät, das du behältst. Dieser Wertersatz darf nicht höher sein als der zeitanteilige Wert des Geräts, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde, und nicht höher als die restlichen Entgelte bis zum Laufzeitende. Spätestens mit der Zahlung muss der Anbieter eine Netzsperre am Gerät kostenlos aufheben.
Viele Händler bieten das Smartphone auch per Ratenzahlung an, getrennt vom Mobilfunkvertrag. Das ist ein Kreditvertrag mit einer eigenen Laufzeit. Prüfe den effektiven Jahreszins und mögliche Gebühren. Der Vorteil: Du kannst den Mobilfunktarif unabhängig vom Gerät wechseln, wenn ein besseres Angebot kommt, und bist nicht an einen Anbieter gebunden, nur weil das Handy noch nicht abbezahlt ist.
Wähle das Datenvolumen nach deinem tatsächlichen Verbrauch und nicht nach dem Gerät. Ein teures Smartphone verleitet zu einem großen Tarif, den du vielleicht nicht brauchst. Prüfe, ob das Gerät eine Netzsperre hat, wie lange der Hersteller Updates liefert und ob Zubehör wie ein Ladegerät dabei ist. Prüfe außerdem den Empfang in deinem Alltag, denn mit dem Vertrag legst du dich auch auf ein Netz fest.
Ein Beispiel mit runden, frei gewählten Zahlen zeigt den Weg: Ein Vertrag kostet 40 Euro im Monat über 24 Monate, dazu 100 Euro Zuzahlung und 40 Euro Anschlusspreis. Das sind 960 plus 140, also 1.100 Euro. Kostet dasselbe Smartphone im Handel 700 Euro und ein SIM-only-Tarif mit ähnlichem Volumen 15 Euro im Monat, ergibt das 700 plus 360, also 1.060 Euro. In diesem Beispiel wäre das Paket 40 Euro teurer. Setze für deinen Vergleich die echten Preise der Angebote ein, die du gerade siehst.
Wechselst du für das neue Paket den Anbieter, kannst du deine Handynummer mitnehmen. Im Mobilfunk ist das jederzeit möglich, auch wenn der alte Vertrag noch läuft; der alte Vertrag bleibt dann bis zu seinem Ende bestehen und bekommt auf Wunsch eine neue Nummer. Für die Mitnahme selbst dürfen dir keine direkten Entgelte berechnet werden. Bleibst du beim bisherigen Anbieter und verlängerst mit neuem Gerät, beginnt meist eine neue Mindestlaufzeit.
Oft ja, aber nicht immer. Vergleiche die Gesamtkosten des Pakets über die Mindestlaufzeit mit Kaufpreis plus SIM-only-Tarif über dieselbe Zeit.
Grundgebühr mal Zahl der Monate, dazu Zuzahlung, Anschlusspreis und Versand. Bei gestaffelten Preisen jeden Abschnitt einzeln rechnen.
Bei vielen Tarifen nicht automatisch. Prüfe den Vertrag und wechsle nach Ablauf der Mindestlaufzeit, wenn das Gerät abbezahlt ist.
Höchstens einen Wertersatz in Höhe des zeitanteiligen Gerätewerts, begrenzt auf die restlichen Entgelte bis Laufzeitende. Eine weitere Entschädigung ist nicht erlaubt.
Nur ohne Netzsperre. Nach Zahlung eines Wertersatzes bei vorzeitiger Kündigung muss der Anbieter eine solche Sperre kostenlos aufheben.
Rechne sie wie einen neuen Vertrag: Grundgebühr mal Monate plus Zuzahlung, und vergleiche mit Kaufpreis plus SIM-only-Tarif. Mit der Verlängerung beginnt meist eine neue Mindestlaufzeit.