Ratgeber Internet & DSL
Glasfaser-Anschluss
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Glasfaser ist die schnellste Anschlussart fürs Internet zu Hause, aber nicht jedes Angebot mit dem Wort Glasfaser bringt die Faser bis in deine Wohnung. Prüfe zuerst, welche Ausbauart an deiner Adresse liegt, dann Laufzeit, Kosten in der Aktionsphase und den Wechsel von deinem bisherigen Anschluss. Diese Seite erklärt die Begriffe und zeigt, worauf du vor der Unterschrift achtest.
Entscheidend ist, wo das Glasfaserkabel aufhört. Bei FTTH (Fiber to the Home) reicht die Faser bis in die Wohnung. Das gilt als echter Glasfaser-Anschluss. Bei FTTB (Fiber to the Building) endet die Faser im Keller, in die Stockwerke geht es über Kupferleitungen weiter. Bei FTTC (Fiber to the Curb) endet sie am Verteilerkasten an der Straße, der Rest läuft über die Telefonleitung als VDSL oder über das Fernsehkabel. Begriffe wie Kabel-Glasfaser oder Gigabit-Anschluss sagen über die Ausbauart wenig aus. Frage deshalb ausdrücklich nach, ob die Faser bis in deine Wohnung reicht.
Glasfaser muss wie Wasser oder Gas erst ins Haus verlegt werden. Ob deine Straße schon ausgebaut ist oder ein Ausbau geplant ist, zeigt der Breitbandatlas im Gigabit-Grundbuch des Bundes. Er ersetzt aber nicht die Abfrage beim Anbieter für deine genaue Adresse mit Hausnummer. Ein Ausbau startet oft erst, wenn genug Haushalte in einem Gebiet einen Vorvertrag unterschreiben; die Verbraucherzentrale nennt dafür etwa 30 bis 40 Prozent. Wohnst du zur Miete, sprich mit Vermieter oder Hausverwaltung, denn Leitungen im Gebäude brauchen die Zustimmung des Eigentümers.
Bei Glasfaser liegen zwischen Bestellung und Schaltung oft Monate. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 (III ZR 8/25) beginnt die Mindestlaufzeit mit dem Vertragsschluss, nicht erst mit der Schaltung. Der erste reguläre Kündigungstermin liegt damit meist zwei Jahre nach der Auftragsbestätigung. Länger als 24 Monate darf die anfängliche Laufzeit eines Telekommunikationsvertrags nicht sein, und jeder Anbieter muss dir vor Vertragsschluss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten. Prüfe das Datum in der Auftragsbestätigung und lass es korrigieren, wenn es nicht stimmt.
Rechne die Kosten über die ganze Mindestlaufzeit. Viele Glasfasertarife starten mit einem niedrigen Preis, der nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten deutlich steigt. Dazu kommen je nach Anbieter ein Bereitstellungsentgelt und die Kosten für den Router. Beim Hausanschluss lohnt es sich oft, ihn beim ersten Ausbau legen zu lassen, denn ein späterer Anschluss ist häufig teurer. Achte auch auf gekoppelte Angebote: Manche Anbieter verbinden den Glasfaservertrag mit einem Stromvertrag. Teile die Gesamtsumme durch die Zahl der Monate, dann siehst du den echten Monatspreis.
Auch beim Glasfaser-Anschluss darfst du deinen Router selbst wählen. Das gilt laut Verbraucherzentrale auch für Router mit eingebautem Glasfasermodem (ONT). Ein vorhandener DSL-Router passt aber meist nicht, weil die Anschlusstechnik eine andere ist. Vergleiche Kauf und Miete über die gesamte Nutzungsdauer und kläre, ob ein Mietgerät nach Vertragsende zurückgeschickt werden muss. Frage vor der Bestellung, welche Zugangsdaten du für ein eigenes Gerät bekommst.
Kündige deinen bisherigen DSL- oder Kabelvertrag nicht selbst. Der neue Anbieter leitet den Wechsel und stimmt den Termin mit dem alten ab. Dein bisheriger Anschluss darf erst abgeschaltet werden, wenn der neue funktioniert, und beim Wechsel darf der Dienst höchstens einen Arbeitstag ausfallen. So entstehen weder eine Lücke noch doppelte Monatsentgelte für lange Zeit. Schließe keinen Überbrückungsvertrag ab, nur weil der Glasfaserausbau dauert. Ein stillschweigend verlängerter Altvertrag lässt sich mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Glasfaserverträge werden oft an der Haustür verkauft. Für Verträge an der Haustür, am Telefon oder im Internet hast du grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, also mit der Auftragsbestätigung, und ist oft abgelaufen, bevor der Anschluss überhaupt geschaltet wird. Im Ladengeschäft des Anbieters gibt es kein Widerrufsrecht. Unterschreibe nichts unter Zeitdruck und prüfe, ob die angebotene Geschwindigkeit zu deinem Bedarf passt. Die Verbraucherzentrale nennt für Haushalte mit gelegentlicher Nutzung meist weniger als 100 Mbit/s, für Familien mit Homeoffice etwa 100 bis 400 Mbit/s. Achte dabei auch auf den Upload.
Nein. Nur bei FTTH reicht die Faser bis in deine Wohnung. Bei FTTB endet sie im Keller, bei FTTC am Straßenkasten. Frage vor der Bestellung nach der Ausbauart an deiner Adresse.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2026 mit dem Vertragsschluss, also meist mit der Auftragsbestätigung, nicht erst mit der Schaltung des Anschlusses.
In der Regel nein. Der neue Anbieter übernimmt den Wechsel und stimmt sich mit dem alten Anbieter ab. Der alte Anschluss läuft weiter, bis der neue funktioniert.
Meist nicht, weil Glasfaser eine andere Anschlusstechnik nutzt. Du darfst aber ein eigenes, passendes Gerät wählen, auch einen Router mit eingebautem Glasfasermodem.
Einen ersten Überblick gibt der Breitbandatlas im Gigabit-Grundbuch. Verbindlich ist die Abfrage beim Anbieter mit deiner vollständigen Adresse.