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Ratgeber Ökostrom

Herkunftsnachweis bei Ökostrom

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Ein Herkunftsnachweis ist ein elektronisches Dokument, das festhält, wo, wann und aus welcher erneuerbaren Quelle eine bestimmte Strommenge erzeugt wurde. In Deutschland stellt das Umweltbundesamt diese Nachweise in seinem Herkunftsnachweisregister aus und entwertet sie, sobald ein Lieferant damit Ökostrom ausweist. Für dich wird das Ganze in der Stromkennzeichnung sichtbar, die du mit deiner Rechnung bekommst. Ein Herkunftsnachweis bestätigt die Herkunft einer Menge, sagt aber nichts über die ökologische Qualität eines Tarifs und nicht, welcher Strom physisch aus deiner Steckdose kommt.

Was ist ein Herkunftsnachweis?

Das Umweltbundesamt beschreibt den Herkunftsnachweis als eine Art Geburtsurkunde für Strom aus erneuerbaren Energien. Jeder Nachweis steht für genau eine Megawattstunde und enthält die Energiequelle, also etwa Sonne, Wind, Wasser, Biomasse oder Geothermie. Dazu kommen die konkrete Anlage mit ihrem Standort und der Zeitraum, in dem die Megawattstunde erzeugt wurde. Der Nachweis existiert nur elektronisch, du bekommst ihn also nie selbst zu sehen. Wichtig ist auch, was er ausdrücklich nicht ist: Laut Umweltbundesamt ist ein Herkunftsnachweis kein Qualitätssiegel. Er dokumentiert die Herkunft einer Strommenge, bewertet aber nicht, ob ein Stromprodukt besonders umweltfreundlich ist oder zusätzliche Anlagen entstehen lässt.

Das Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt

Seit dem 1. Januar 2013 führt das Umweltbundesamt das Herkunftsnachweisregister, kurz HKNR. Grundlage sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz und eine dazugehörige Verordnung. Das Register funktioniert ähnlich wie Online-Banking: Anlagenbetreiber, Händler und Stromlieferanten haben dort Konten, auf denen ihre Nachweise liegen. Das Umweltbundesamt stellt die Nachweise auf Antrag aus, überträgt sie zwischen Konten, importiert oder exportiert sie und entwertet sie am Ende. Nachweise aus anderen europäischen Staaten können eingeführt werden, wenn sie den Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie entsprechen. Ob ein Import anerkannt wird, prüft die Behörde im Einzelfall. Du als Haushaltskundin oder Haushaltskunde hast kein eigenes Konto und brauchst auch keins.

Entwertung: warum Ökostrom nur einmal verkauft wird

Will ein Lieferant Strom als erneuerbar ausweisen, muss er für die gelieferte Menge Herkunftsnachweise im Register entwerten lassen. Ein entwerteter Nachweis kann danach nicht mehr verwendet werden. So stellt das System sicher, dass die Eigenschaft „erneuerbar erzeugt“ für jede Megawattstunde nur ein einziges Mal verkauft wird. Entwerten dürfen nur Lieferanten, die Strom an Letztverbraucher liefern. Unternehmen oder Kommunen können Nachweise also nicht selbst kaufen und entwerten, um ihre Klimabilanz rechnerisch zu verbessern. Das Umweltbundesamt prüft jedes Jahr, ob die in der Stromkennzeichnung angegebenen Ökostrommengen durch entwertete Nachweise gedeckt sind. Für die Kontrolle der Stromkennzeichnung insgesamt ist die Bundesnetzagentur zuständig.

Geförderter Strom und Herkunftsnachweise

Viele Wind- und Solaranlagen in Deutschland erhalten eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Betreiber müssen sich entscheiden: Entweder sie nehmen die Förderung in Anspruch, oder sie vermarkten ihren Strom über Herkunftsnachweise. Für geförderten Strom stellt das Register keine Herkunftsnachweise aus, damit dieselbe Menge nicht doppelt vermarktet wird. Der geförderte Anteil taucht trotzdem in deiner Stromkennzeichnung auf, und zwar bei allen Kundinnen und Kunden in gleicher Höhe. Erst wenn die Förderung einer Anlage ausläuft, kann sie Herkunftsnachweise bekommen. Deutsche Nachweise sind deshalb knapp, und ein großer Teil der Nachfrage wird laut Umweltbundesamt und Verbraucherzentrale mit Nachweisen aus anderen europäischen Ländern gedeckt.

Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG

Das Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet Stromlieferanten in § 42, die Zusammensetzung ihres Stroms offenzulegen. Die Angaben stehen auf der Rechnung oder in einer Anlage dazu, im Werbematerial und auf der Website des Lieferanten. Ausgewiesen wird der Anteil der einzelnen Energieträger, zum Beispiel Kernkraft, Kohle, Erdgas und erneuerbare Energien mit oder ohne Förderung. Hinzu kommen Umweltauswirkungen, mindestens die Kohlendioxid-Emissionen und der radioaktive Abfall. Zum Vergleich muss der Durchschnitt der Stromerzeugung in Deutschland danebenstehen, verbraucherfreundlich und grafisch dargestellt. Die Werte werden jährlich zum 1. Juli für das Vorjahr aktualisiert. Strom aus erneuerbaren Energien ohne Förderung darf ein Lieferant nur mit entwerteten Herkunftsnachweisen als solchen ausweisen.

Was ein Herkunftsnachweis belegt

Ein Herkunftsnachweis gibt dir drei belastbare Informationen. Erstens zeigt er, dass eine bestimmte Strommenge tatsächlich aus einer erneuerbaren Quelle stammt, mit Anlage, Standort und Erzeugungszeitraum. Zweitens belegt er, dass der Strom in Europa erzeugt wurde, also in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Energiegemeinschaft. Drittens stellt die Entwertung sicher, dass die grüne Eigenschaft dieser Menge kein zweites Mal verkauft wird. Seit 2023 musst du außerdem erfahren können, aus welchen Staaten die verwendeten Nachweise stammen und welchen Anteil sie an der gelieferten Ökostrommenge haben. Damit ist die Buchhaltung hinter einem Ökostromtarif nachvollziehbar und behördlich kontrolliert.

Was ein Herkunftsnachweis nicht belegt

Ein Nachweis sagt nicht, dass genau der zertifizierte Strom bei dir ankommt. Im öffentlichen Netz fließt Strom nach den physikalischen Widerständen, und niemand kann steuern, welches Kraftwerk welche Steckdose versorgt. Der Handel mit Nachweisen läuft in der Regel unabhängig vom physischen Transport. Ebenso wenig enthält der Nachweis eine ökologische Bewertung des Tarifs. Ob durch deinen Vertrag neue Anlagen entstehen oder ob vorhandener Strom aus dem Ausland nur anders etikettiert wird, verrät er nicht. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Ökostromtarife deshalb keinen zusätzlichen Klimanutzen haben. Solche Fragen bewerten unabhängige Ökostrom-Labels mit eigenen Kriterien, die über den reinen Herkunftsnachweis hinausgehen.

So liest du deine eigene Stromkennzeichnung

Nimm deine letzte Jahresabrechnung oder die Website deines Lieferanten zur Hand und suche die Grafik zur Stromkennzeichnung. Achte zuerst darauf, ob dort der Mix deines Produkts oder nur der Gesamtmix des Unternehmens steht. Bei einem Tarif mit vollständig erneuerbarem Strom dürfen laut Umweltbundesamt nur zwei Anteile erscheinen: der geförderte Anteil und erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis. Vergleiche dann die Kohlendioxid-Werte und den radioaktiven Abfall mit dem danebenstehenden Bundesdurchschnitt. Schau dir zum Schluss an, aus welchen Staaten die Nachweise stammen. Diese Angaben ersetzen keine Bewertung des Tarifs, geben dir aber eine sachliche Grundlage für deine eigene Entscheidung.

Häufige Fragen

Kann ich selbst Herkunftsnachweise kaufen und entwerten?

Nein. Im Register beim Umweltbundesamt dürfen nur Lieferanten entwerten, die Strom an Letztverbraucher liefern. Private Haushalte, Unternehmen oder Kommunen können Nachweise nicht selbst entwerten, um ihren Strom umzuetikettieren. Für dich läuft die Entwertung im Hintergrund über deinen Lieferanten, und das Ergebnis siehst du in der Stromkennzeichnung auf deiner Rechnung.

Bekomme ich mit Ökostrom physisch anderen Strom?

Nein, physisch ändert sich an deiner Steckdose nichts. Strom fließt im öffentlichen Netz nach physikalischen Gesetzen, und welches Kraftwerk welchen Haushalt versorgt, lässt sich nicht steuern. Der Herkunftsnachweis ordnet dir eine erneuerbar erzeugte Menge bilanziell zu und stellt sicher, dass diese Menge nicht noch einmal an jemand anderen verkauft wird.

Warum stammen viele Nachweise aus dem Ausland?

Geförderte Anlagen in Deutschland erhalten keine Herkunftsnachweise, damit derselbe Strom nicht doppelt vermarktet wird. Deshalb gibt es hierzulande nur wenige Nachweise. Lieferanten greifen laut Verbraucherzentrale oft auf Nachweise aus anderen europäischen Ländern zurück, etwa aus Norwegen oder Österreich. Aus welchen Staaten deine Nachweise kommen, muss in der Stromkennzeichnung stehen.

Wo finde ich die Stromkennzeichnung?

Nach § 42 EnWG muss dein Lieferant sie auf der Rechnung oder in einer Anlage dazu angeben, außerdem im Werbematerial und auf seiner Website. Die Angaben werden jedes Jahr zum 1. Juli für das Vorjahr aktualisiert. Findest du sie nicht, kannst du deinen Lieferanten danach fragen, denn er ist zur Veröffentlichung verpflichtet.

Wer kontrolliert die Angaben?

Lieferanten melden ihre Angaben und die zugehörigen Strommengen jährlich an die Bundesnetzagentur, die für die Überprüfung der Stromkennzeichnung zuständig ist. Das Umweltbundesamt prüft die Angaben zu erneuerbaren Energien und kann bei falschen Werten Maßnahmen anordnen. So ist der ausgewiesene Ökostromanteil durch entwertete Herkunftsnachweise im Register gedeckt.

Ist ein Herkunftsnachweis dasselbe wie ein Ökostrom-Label?

Nein. Der Herkunftsnachweis ist ein staatlich geführtes Dokument und laut Umweltbundesamt ausdrücklich kein Qualitätssiegel. Er belegt nur Quelle, Anlage und Zeitraum einer Strommenge. Ökostrom-Labels sind freiwillige Zusatzzeichen unabhängiger Vergabestellen, die weitere Kriterien bewerten, zum Beispiel ob ein Tarif den Bau neuer Anlagen unterstützt.

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