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Ratgeber Strom

Strom für die Wärmepumpe

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Für eine Wärmepumpe kannst du einen eigenen Wärmepumpentarif nutzen, wenn sie über einen separaten Zähler getrennt vom Haushaltsstrom gemessen wird. Ohne eigenen Zähler läuft sie meist über deinen normalen Haushaltsstromtarif. Seit 2024 gilt für neue Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW § 14a EnWG: Der Netzbetreiber darf sie bei drohender Netzüberlastung dimmen, dafür zahlst du reduzierte Netzentgelte. Welche Lösung passt, hängt vor allem von deinem Jahresverbrauch und deinem Netzgebiet ab.

Wärmepumpentarif oder Haushaltsstrom?

Ein Wärmepumpentarif ist ein Stromtarif nur für die Heizung. Er setzt voraus, dass die Wärmepumpe einen eigenen Stromzähler hat, der getrennt vom übrigen Haushalt misst. Man spricht von getrennter Messung. Ohne diesen Zähler bieten die meisten Lieferanten nur Haushaltsstromtarife an. Der Vorteil eines eigenen Tarifs liegt vor allem bei den Netzentgelten, die für steuerbare Anlagen niedriger ausfallen. Dem steht eine zusätzliche Grundgebühr für den zweiten Zähler und den zweiten Vertrag gegenüber. Laut Verbraucherzentrale kann bei niedrigem Verbrauch, wie er oft in Neubauten vorkommt, der Anschluss am Haushaltszähler günstiger sein. Bei mittlerem und hohem Verbrauch lohnt sich in der Regel ein eigener Tarif. Wie groß der Unterschied ausfällt, hängt stark vom Netzgebiet ab.

Der separate Zähler: Eintarif oder Zweitarif

Ob ein separater Zähler eingebaut ist und welcher Typ, siehst du auf deiner Rechnung für Wärmepumpenstrom oder direkt am Gerät. Ein Eintarifzähler hat ein Zählwerk, ein Zweitarifzähler hat zwei, für Hochtarif und Niedertarif. Beim Tarifwechsel musst du den Zählertyp angeben. Bei einem Zweitarifzähler brauchst du Verbrauchswerte für beide Zählwerke. Im Zweifel gibt dir dein Netzbetreiber Auskunft. Seit 2024 ist ein separater Zähler für steuerbare Geräte keine Pflicht mehr. Die Wärmepumpe darf auch am Hauszähler angeschlossen sein. Für bestimmte Vorteile bleibt der eigene Zähler aber Voraussetzung. Dazu gehören Modul 2 nach § 14a EnWG und die Befreiung von einzelnen Umlagen für den Wärmepumpenstrom.

Was § 14a EnWG für deine Wärmepumpe bedeutet

§ 14a EnWG soll es Netzbetreibern ermöglichen, steuerbare Verbrauchseinrichtungen netzorientiert zu steuern. Im Gegenzug zahlst du reduzierte Netzentgelte. Das Gesetz nennt Wärmepumpen ausdrücklich, ebenso private Ladepunkte für Elektroautos, Stromspeicher und Kälteanlagen. Die Bundesnetzagentur hat die Einzelheiten festgelegt. Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Anlagen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung steuerbar sein. Der Netzbetreiber darf den Bezug nur bei drohender Überlastung oder Beschädigung des Netzes vorübergehend dimmen. Pro Gerät müssen dabei mindestens 4,2 kW verfügbar bleiben, große Anlagen haben eine höhere Mindestleistung. Dein Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen. Den Anschluss einer neuen Anlage darf der Netzbetreiber nicht mit Hinweis auf eine mögliche Überlastung ablehnen oder verzögern.

Die Module für reduzierte Netzentgelte

Für die Entlastung gibt es Module, zwischen denen du wählst. Modul 1 ist eine pauschale Reduzierung je Marktlokation. Ihre Höhe hängt vom Netzbetreiber ab. Einen zusätzlichen Zähler brauchst du dafür nicht. Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts prozentual und setzt einen separaten Zähler für die Wärmepumpe voraus. Ein Netzentgelt-Grundpreis fällt dabei nicht an. Modul 3 bringt seit April 2025 zeitvariable Netzentgelte mit drei Preisstufen. Es ist nur zusammen mit Modul 1 wählbar. Du wählst bei der Anmeldung beim Netzbetreiber oder beim Lieferanten. Triffst du keine Wahl, wird Modul 1 abgerechnet. Ein Wechsel zwischen Modul 1 und Modul 2 ist möglich, wirkt aber nicht rückwirkend.

Ältere Wärmepumpen und Bestandsschutz

Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gingen, gelten Übergangsregeln. Wurde für sie keine Steuerung vereinbart, sind sie dauerhaft von den neuen Pflichten ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich. Gibt es bereits eine Vereinbarung zur Steuerung, wechselt die Anlage spätestens zum 1. Januar 2029 in die neue Regelung. Eine frühere Umstellung kannst du freiwillig wählen, sie ist dann aber verbindlich. Der Netzbetreiber darf einen freiwilligen Wechsel nicht ablehnen, kann aber einen Installationsnachweis verlangen. Tauschst du die Anlage aus oder veränderst sie wesentlich, entfällt der Bestandsschutz. Viele ältere Verträge arbeiten mit Sperrzeiten. Dabei kann der Netzbetreiber die Wärmepumpe zu festgelegten Zeiten einige Stunden am Tag abschalten.

So schätzt du deinen Stromverbrauch

Für einen Tarifvergleich brauchst du den Jahresverbrauch der Wärmepumpe. Er schwankt über das Jahr stark, ein einzelner Monat hilft deshalb nicht weiter. Hast du schon eine Abrechnung mit separatem Zähler, nimm den Wert daraus. Fehlt er, kannst du schätzen. Der Bundesverband Wärmepumpe beschreibt dafür einen einfachen Weg. Du nimmst den Endenergiebedarf aus dem Energieausweis. Bezieht er sich auf Öl, Gas oder Nachtspeicheröfen, teilst du ihn durch die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe. Wurde das Haus schon mit Wärmepumpe beheizt, nutzt du den Wert direkt. Die Jahresarbeitszahl lässt sich mit dem JAZ-Rechner des Verbands nach VDI 4650 ermitteln. Das Ergebnis bleibt ein Näherungswert, genauer rechnet eine Energieberatung.

Worauf du beim Vergleich achtest

Beim Vergleich zählt deine genaue Adresse, nicht nur die Postleitzahl, denn Netzgebiete und Netzentgelte unterscheiden sich. Hole deshalb Angebote für deine konkrete Lieferadresse ein. Gib den richtigen Zählertyp an und bei Zweitarifzählern beide Verbrauchswerte. Achte darauf, dass der Netzbetreiber deinen Zähler einer steuerbaren Anlage zuordnet, denn nur dann greift der Vorteil beim Netzentgelt. Wer nur nach Tarifen mit Preisgarantie sucht, hat laut Verbraucherzentrale eine kleine Auswahl. Viele Tarifrechner bilden Wärmepumpentarife zudem nicht vollständig ab. Frag deshalb zusätzlich beim örtlichen Grundversorger nach seinem Angebot für Wärmepumpenstrom. Betrachte Grundpreis und Arbeitspreis immer zusammen mit deinem geschätzten Jahresverbrauch, damit du Angebote fair nebeneinanderstellen kannst.

Umlagen sparen mit eigenem Zähler

Ein eigener Zählpunkt bringt einen weiteren Vorteil. Nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz kannst du dich für den Wärmepumpenstrom von der Offshore-Netzumlage und der KWK-Umlage befreien lassen. Die Erstattung muss jedes Jahr beantragt werden. Dafür meldet dein Stromanbieter Angaben wie Zählpunkt, Adresse und Verbrauch an den Netzbetreiber. Diese Angaben müssen fristgerecht eingehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Antrag früh zu stellen, etwa im Januar für das Vorjahr. Meist reicht dafür eine formlose Nachricht an deinen Stromanbieter. Ohne separaten Zähler ist diese Befreiung nicht möglich, weil sich der Wärmepumpenstrom dann nicht vom Haushaltsstrom trennen lässt. Denk daran, die Erstattung in deiner Jahresplanung einzutragen, damit du die Frist nicht verpasst.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Wärmepumpe einen zweiten Stromzähler?

Nicht zwingend. Seit 2024 darf eine Wärmepumpe auch am Hauszähler angeschlossen sein. Ein separater Zähler ist aber Voraussetzung für einen klassischen Wärmepumpentarif, für Modul 2 nach § 14a EnWG und für die Umlagebefreiung. Ob er sich rechnet, hängt von deinem Verbrauch ab, denn der zweite Zähler bringt eine zusätzliche Grundgebühr mit sich.

Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?

Bei Anlagen nach der neuen Regelung darf er den Strombezug nur bei drohender Überlastung des Netzes vorübergehend dimmen. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt pro Gerät verfügbar. Dein Haushaltsstrom bleibt unberührt. Ältere Vereinbarungen mit Sperrzeiten erlauben dagegen, die Wärmepumpe zu festgelegten Zeiten für einige Stunden abzuschalten.

Welches Modul bekomme ich, wenn ich nichts wähle?

Dann rechnet der Netzbetreiber Modul 1 ab, also die pauschale Reduzierung. Modul 2 setzt einen separaten Zähler voraus. Modul 3 mit zeitvariablen Netzentgelten ist nur in Kombination mit Modul 1 möglich. Ob und wie dein Lieferant die Entlastung an dich weitergibt, regelt dein Liefervertrag, eine Pflicht dazu gibt es nicht.

Wie finde ich den Stromverbrauch meiner Wärmepumpe heraus?

Am genauesten ist der Wert aus einer Jahresabrechnung mit separatem Zähler. Ohne diesen Wert hilft der Endenergiebedarf aus dem Energieausweis. Stammt er von einer Öl- oder Gasheizung, teilst du ihn durch die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe. Diese kannst du mit dem JAZ-Rechner des Bundesverbands Wärmepumpe ermitteln. Das Ergebnis ist ein Näherungswert.

Gilt § 14a EnWG auch für meine alte Wärmepumpe?

Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne vereinbarte Steuerung in Betrieb gingen, gilt die neue Pflicht nicht. Mit bestehender Steuerungsvereinbarung wechseln sie spätestens zum 1. Januar 2029 in die neue Regelung. Freiwillig kannst du früher umsteigen, das ist dann verbindlich. Bei Austausch oder wesentlicher Änderung der Anlage entfällt der Bestandsschutz.

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