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Ratgeber Gas

Gasanbieter wechseln

Du wechselst deinen Gasanbieter, indem du einen neuen Vertrag abschließt und den neuen Lieferanten die Kündigung beim bisherigen erledigen lässt. Der Wechselvorgang selbst darf höchstens drei Wochen dauern, sobald der neue Lieferant dich beim Netzbetreiber angemeldet hat. Für dich ist er kostenfrei, und dein Gas fließt in dieser Zeit ohne Unterbrechung weiter. Wichtig sind vor allem deine Vertragsdaten, der Zählerstand am Wechseltag und ein prüfender Blick auf die Schlussrechnung.

Schritt 1: Deine Unterlagen bereitlegen

Bevor du einen neuen Tarif auswählst, nimm deine letzte Gasabrechnung zur Hand. Darauf stehen fast alle Angaben, die der neue Lieferant für die Anmeldung braucht: dein Name und deine Lieferadresse, die Zählernummer, der Name deines bisherigen Anbieters und deine Kundennummer dort. Am eindeutigsten lässt sich deine Entnahmestelle über die Marktlokations-ID zuordnen, die ebenfalls auf der Abrechnung steht. Außerdem findest du dort deinen bisherigen Jahresverbrauch. Diesen Wert solltest du für den Vergleich verwenden, statt grob zu schätzen. Wohnst du zur Miete in einem zentral beheizten Gebäude, kläre vorab, ob du selbst einen Gasvertrag hast. Für die Anfrage beim Vermieter bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief an.

Schritt 2: Laufzeit und Kündigungsfrist prüfen

Wann du frühestens wechseln kannst, hängt von deinem laufenden Vertrag ab. Die Restlaufzeit steht meist auf deiner letzten Rechnung. Bist du in der Grundversorgung, kannst du mit zwei Wochen Frist in Textform kündigen. Bei einem Sondervertrag gilt die vereinbarte Mindestlaufzeit. Das Gesetz begrenzt sie in Verträgen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf höchstens zwei Jahre. Verlängert sich ein solcher Vertrag nach Ablauf stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit, und du kannst ihn danach mit höchstens einem Monat Frist beenden. Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, kann dagegen noch eine Verlängerung um bis zu zwölf Monate gelten. Notiere dir das früheste Kündigungsdatum, bevor du einen neuen Tarif auswählst.

Schritt 3: Neuen Vertrag abschließen und Kündigung übergeben

Hast du einen passenden Tarif gefunden, schließt du den Vertrag mit dem neuen Lieferanten ab. Im Regelfall übernimmt er alles Weitere und kündigt deinen alten Vertrag. Dafür erteilst du ihm im Auftrag eine Vollmacht. Der neue Lieferant muss dir unverzüglich in Textform bestätigen, ob und ab welchem Termin er dich beliefern kann. Willst du wegen einer Preiserhöhung vorzeitig wechseln, achte darauf, dass das Auftragsformular eine Vollmacht zur Kündigung wegen Preiserhöhung enthält. Fehlt sie, kündigst du besser selbst, damit keine Frist verstreicht. Bewahre die Bestätigungen beider Seiten auf, bis die Schlussrechnung des alten Anbieters geprüft ist und alle Zahlungen ausgeglichen sind.

Die Drei-Wochen-Regel beim Gaswechsel

Für den eigentlichen Wechselvorgang setzt das Energiewirtschaftsgesetz eine klare Grenze: Er darf höchstens drei Wochen dauern. Die Frist beginnt, sobald die Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber eingeht, an dessen Netz deine Entnahmestelle angeschlossen ist. Der Netzbetreiber muss diesen Zeitpunkt dokumentieren. Länger darf es nur dauern, wenn der gewünschte Liefertermin weiter in der Zukunft liegt, etwa zum Ende deiner Vertragslaufzeit. Beim Strom gilt inzwischen ein technischer Wechsel innerhalb von 24 Stunden, beim Gas laut Verbraucherzentrale nicht. Rechne beim Gas also mit der Drei-Wochen-Frist zuzüglich deiner Kündigungsfrist. Zusätzliche Kosten darf dir der Wechsel nach dem Gesetz nicht verursachen.

Keine Unterbrechung der Versorgung

Viele zögern beim Wechsel, weil sie fürchten, plötzlich ohne Gas dazustehen. Diese Sorge ist unbegründet: Ein Gasausfall wegen eines Anbieterwechsels ist laut Verbraucherzentrale ausgeschlossen. Am Gas selbst ändert sich nichts, es kommt weiterhin durch dieselbe Leitung, und niemand muss dafür in deine Wohnung. Klappt beim Wechsel etwas nicht, beliefert dich in der Regel der örtliche Grundversorger weiter. Auch wenn ein Lieferant insolvent wird, bleibt deine Versorgung gesichert. Ein Restrisiko betrifft dein Geld, nicht deine Wärme: Die Bundesnetzagentur rät, Angebote mit Vorkasse besonders kritisch zu prüfen. Im Voraus geleistete Zahlungen könnten bei einer Insolvenz des Lieferanten verloren gehen.

Zählerstand am Wechseltag ablesen

Am Tag des Wechsels liest du deinen Gaszähler ab. Notiere den Stand mit Datum und mach am besten zusätzlich ein Foto davon. Den Wert meldest du dem Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber sowie deinem alten und deinem neuen Lieferanten. So lässt sich der Verbrauch sauber zwischen beiden Verträgen aufteilen. Dein Gaszähler zeigt Kubikmeter an, abgerechnet wird aber in Kilowattstunden. Die Umrechnung übernimmt der Lieferant in der Abrechnung, du musst am Wechseltag nur den angezeigten Stand weitergeben. Weicht der Zählerstand auf der Schlussrechnung später von deinem Foto ab, hast du damit einen klaren Beleg und kannst die Abrechnung beim Anbieter beanstanden.

Die Schlussrechnung des alten Anbieters

Nach dem Ende der Belieferung muss dein bisheriger Lieferant dir die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen später zur Verfügung stellen. Prüfe darin vor allem den Endzählerstand, den Abrechnungszeitraum und die verrechneten Abschläge. Ergibt sich ein Guthaben, muss es dir binnen zwei Wochen ausgezahlt werden. Bleibt die Rechnung aus, erinnere den Anbieter schriftlich daran. Hast du eine Nachzahlung, lohnt sich der Vergleich mit deinen eigenen Notizen zum Zählerstand. Erst wenn die Schlussrechnung stimmt, ist der Wechsel für dich wirklich abgeschlossen. Danach kannst du deinen alten Anbieter auffordern, deine personenbezogenen Daten zu löschen. Die Verbraucherzentrale stellt dafür eine Vorlage bereit.

Häufige Fragen

Kostet der Wechsel des Gasanbieters etwas?

Nein. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass ein Lieferantenwechsel für dich mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden sein darf. Das gilt auch, wenn die Gaslieferung Teil eines Bündelangebots ist. Der Grundversorger darf außerdem kein gesondertes Entgelt dafür verlangen, dass du kündigst. Achte trotzdem auf die Bedingungen des neuen Vertrags, etwa auf Grundpreis, Arbeitspreis und Bonusregeln.

Muss ich meinen alten Gasvertrag selbst kündigen?

In der Regel nicht. Der neue Lieferant übernimmt die Kündigung, wenn du ihm dafür eine Vollmacht erteilst. Selbst kündigen solltest du, wenn du ein Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung nutzen willst und das Formular dafür keine eigene Vollmacht vorsieht. So stellst du sicher, dass die Kündigung rechtzeitig beim alten Anbieter eingeht.

Wie lange dauert der Wechsel beim Gas?

Der Wechselvorgang darf höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab der Anmeldung beim Netzbetreiber. Wann der neue Vertrag tatsächlich startet, hängt aber zusätzlich von der Restlaufzeit und der Kündigungsfrist deines bisherigen Vertrags ab. Die schnellere 24-Stunden-Regel gilt laut Verbraucherzentrale bisher nur beim Strom, nicht beim Gas.

Wann bekomme ich eine Bestätigung vom neuen Lieferanten?

Der neue Lieferant muss dir unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin er die gewünschte Belieferung aufnehmen kann. Diese Bestätigung ist wichtig, weil du daraus den Starttermin für deinen Zählerstand ablesen kannst. Hebe sie zusammen mit der Kündigungsbestätigung deines alten Anbieters auf, bis die Schlussrechnung vorliegt.

Wo finde ich die Marktlokations-ID?

Die Marktlokations-ID steht auf deiner Gasabrechnung. Sie bezeichnet die Stelle, an der du Gas aus dem Netz beziehst, und ist laut Bundesnetzagentur das zuverlässigste Merkmal für die Zuordnung beim Wechsel. Halte daneben die Zählernummer, den Namen deines bisherigen Anbieters und deine Kundennummer bereit, damit die Anmeldung ohne Rückfragen läuft.

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