Ratgeber Mobilfunk
Rufnummer mitnehmen
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Ratgeber Mobilfunk
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Deine Handynummer gehört zu dir, nicht zum Anbieter. Wechselst du den Tarif, kannst du sie mitnehmen. Seit dem Telekommunikationsgesetz von 2021 geht das im Mobilfunk jederzeit, auch wenn der alte Vertrag noch läuft, und direkte Entgelte dafür dürfen dir nicht berechnet werden. Hier steht, wie die Rufnummernmitnahme abläuft und worauf du achten musst.
Anbieter von Telefondiensten müssen sicherstellen, dass du auf Antrag deine Rufnummer behalten kannst. Das nennt man Rufnummernmitnahme oder Portierung. Bei Mobilfunknummern ist die Mitnahme an jedem Ort möglich, weil sie nicht an einen Standort gebunden sind. Eine Handynummer lässt sich aber nicht in einen Festnetzanschluss übertragen und umgekehrt, denn das Gesetz verbietet die Portierung zwischen festen und mobilen Rufnummern.
Im Mobilfunk kannst du die Mitnahme deiner Nummer jederzeit verlangen. Dein bestehender Vertrag beim alten Anbieter bleibt davon unberührt: Du zahlst ihn bis zum Ende der Laufzeit weiter, bekommst aber auf Wunsch eine neue Rufnummer für die alte SIM-Karte. Kündigst du den Vertrag, kannst du die Mitnahme noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Danach kann die Nummer verloren gehen.
Den Wechsel leitet der neue Anbieter. Du beantragst bei ihm den neuen Tarif und die Mitnahme. Dabei gibst du Rufnummer, alten Anbieter und deine Daten genau so an, wie sie beim alten Anbieter hinterlegt sind. Bei manchen Anbietern brauchst du vorher eine Erklärung oder eine Kennung des alten Anbieters; das steht in deren Hilfebereich. Beide Unternehmen sind zur Zusammenarbeit verpflichtet und dürfen die Mitnahme nicht verzögern.
Die Mitnahme und die technische Aktivierung erfolgen an dem Tag, den du vereinbart hast, spätestens am folgenden Arbeitstag. Klappt das nicht, kannst du vom Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen. Halte deshalb den vereinbarten Termin und die Bestätigungen schriftlich fest. Plane den Wechsel so, dass du am Umstellungstag erreichbar bist und die neue SIM-Karte schon vorliegt. Meist bekommst du sie einige Tage vorher per Post oder als eSIM. Am Stichtag verliert die alte Karte die Nummer, und die neue übernimmt sie. Lege die neue Karte ein oder aktiviere die eSIM, sobald der neue Anbieter die Portierung bestätigt.
Nach § 59 Absatz 7 TKG stellt die Bundesnetzagentur sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden. Früher übliche Portierungsgebühren auf der Rechnung sind damit nicht mehr zulässig. Prüfe trotzdem deine Schlussrechnung und widersprich, wenn dort ein Entgelt für die Mitnahme auftaucht. Bei Prepaid solltest du die Karte erst kündigen, wenn die Mitnahme erledigt ist.
Die häufigsten Gründe für eine gescheiterte Mitnahme sind abweichende Daten: ein anderer Vertragsinhaber, eine falsche Schreibweise des Namens oder ein falsches Geburtsdatum. Kündige den alten Vertrag nicht vorschnell so, dass die Frist von einem Monat nach Vertragsende verstreicht. Und denke an Dienste, die an deiner Nummer hängen, etwa Messenger, Banking-Apps oder Zwei-Faktor-Anmeldungen: Teste nach der Mitnahme, ob alles funktioniert.
Auch Prepaid-Nummern lassen sich mitnehmen. Lass genug Guthaben auf der Karte, bis die Mitnahme abgeschlossen ist, und kündige die alte Karte erst danach. Nach Vertragsende kannst du das nicht verbrauchte Restguthaben zurückverlangen; die Auszahlung musst du beim Anbieter beantragen. Bei Multi-SIM- oder Zweitkarten wird in der Regel nur die Hauptnummer mitgenommen. Kläre beim neuen Anbieter, ob er Zusatzkarten anbietet und ob du sie neu bestellen musst.
Nimmst du deine Nummer mit, bevor der alte Vertrag endet, läuft der alte Vertrag bis zum Ende der Laufzeit weiter. Du bezahlst ihn also weiter. Auf Verlangen muss dir der abgebende Anbieter eine neue Rufnummer zuteilen, damit du die alte SIM-Karte bis zum Vertragsende nutzen kannst, etwa für ein Tablet oder als Zweitkarte. Überlege, ob sich der frühe Wechsel lohnt, oder ob du die Mitnahme auf das Vertragsende legst.
Ja. Im Mobilfunk kannst du die Mitnahme jederzeit verlangen. Der alte Vertrag läuft bis zum Ende weiter, auf Wunsch mit einer neuen Nummer.
Nach § 59 Absatz 7 TKG dürfen dir für die Mitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.
Sie erfolgt am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag. Bei Verzögerung stehen dir 10 Euro je Tag zu.
Bis zu einem Monat nach Vertragsende.
Nein. Die Portierung zwischen Rufnummern für feste Standorte und Mobilfunknummern ist nicht zulässig.
Ja, wenn du die Nummer vor Vertragsende mitnimmst. Der alte Vertrag läuft bis zum Ende der Laufzeit weiter, auf Wunsch mit neuer Nummer.
Deine Rufnummer, den Namen des alten Anbieters und deine persönlichen Daten genau so, wie sie beim alten Anbieter hinterlegt sind. Abweichungen bei Name oder Geburtsdatum sind ein häufiger Grund für eine gescheiterte Mitnahme.
Der neue, aufnehmende Anbieter. Er stimmt sich mit dem alten Anbieter ab; beide sind zur Zusammenarbeit verpflichtet und dürfen die Mitnahme nicht verzögern.