Ratgeber Mobilfunk
Handyvertrag kündigen
Anzeige: billigxxl berät und vermittelt keine Verträge. Der Rechner und der Abschluss laufen über CHECK24. Bei einem Abschluss über diese Seite können wir eine Provision erhalten.
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Einen Handyvertrag zu kündigen ist seit dem Telekommunikationsgesetz von 2021 deutlich einfacher geworden. Nach der Mindestlaufzeit kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, und bei nachteiligen Vertragsänderungen hast du ein Sonderkündigungsrecht. Hier steht, welche Frist für dich gilt, wie du kündigst und wie du dabei deine Nummer behältst.
Die erste Laufzeit eines Handyvertrags beträgt höchstens 24 Monate. Bis zu ihrem Ende bist du grundsätzlich gebunden. Du kannst aber schon vorher zum Ende der Laufzeit kündigen, damit sich der Vertrag nicht verlängert. Das Datum findest du in der Vertragszusammenfassung oder im Kundenkonto. Der Anbieter muss dich rechtzeitig vor einer Verlängerung auf einem dauerhaften Datenträger auf die Verlängerung und dein Kündigungsrecht hinweisen.
Hat sich dein Vertrag nach der ersten Laufzeit stillschweigend verlängert, kannst du ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Durch diese Kündigung dürfen dir keine Kosten entstehen. Eine automatische Verlängerung um weitere zwölf oder 24 Monate gibt es für solche Verträge nicht mehr. Unterscheide davon eine Verlängerung, die du selbst aktiv vereinbart hast, etwa für ein neues Smartphone: Dann beginnt eine neue Mindestlaufzeit.
Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, etwa durch eine Preiserhöhung, kannst du ohne Frist und ohne Kosten kündigen. Ausgenommen sind Änderungen, die nur zu deinem Vorteil sind, rein verwaltungstechnisch ohne Nachteil für dich oder gesetzlich vorgeschrieben. Der Anbieter muss dich mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vorher informieren. Die Kündigung kannst du innerhalb von drei Monaten nach dieser Mitteilung erklären.
Weicht die tatsächliche Leistung eines Telekommunikationsdienstes anhaltend oder häufig erheblich von der im Vertrag angegebenen ab, kannst du das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen. Im Mobilfunk ist der Nachweis schwieriger als im Festnetz, weil der Empfang je nach Ort schwankt. Dokumentiere Probleme mit Datum, Ort und Art der Störung und wende dich schriftlich an den Anbieter. Die Versorgungskarte der Bundesnetzagentur hilft bei der Einordnung.
Verträge, die online abgeschlossen werden können, musst du auch online kündigen können: Anbieter müssen dafür auf ihrer Webseite eine gut erkennbare Kündigungsschaltfläche anbieten. Du kannst auch schriftlich kündigen. Gib Name, Rufnummer, Kundennummer und den gewünschten Termin an und bitte um eine Bestätigung mit dem Datum des Vertragsendes. Bewahre die Bestätigung auf. Willst du die Nummer behalten, kläre zuerst die Mitnahme beim neuen Anbieter.
Schließe den neuen Tarif ab und beantrage dort die Rufnummernmitnahme. Im Mobilfunk geht das jederzeit, auch vor dem Ende des alten Vertrags, und kostet dich keine direkten Entgelte. Nach einer Kündigung kannst du die Mitnahme noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Prüfe nach dem Wechsel, ob Messenger, Banking-Apps und Anmeldungen mit SMS-Code weiter funktionieren.
Kündigst du berechtigt vor dem Ende der Laufzeit, etwa nach einer Preiserhöhung, darf der Anbieter keine Entschädigung verlangen, außer einem Wertersatz für ein Gerät, das du behältst. Dieser darf nicht höher sein als der zeitanteilige Wert des Geräts, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde, und nicht höher als die restlichen Entgelte bis zum Laufzeitende. Spätestens mit der Zahlung muss der Anbieter eine Netzsperre am Gerät kostenlos aufheben. Prüfe deshalb vor der Kündigung, welche Restbeträge für das Smartphone noch offen sind.
Nutze die Kündigung, um deinen Bedarf neu zu prüfen. Wie viel Datenvolumen hast du in den letzten Monaten gebraucht, in welchem Netz hast du guten Empfang und brauchst du ein neues Smartphone? Oft reicht nach Ablauf eines Vertrags mit Gerät ein SIM-only-Tarif mit kurzer Laufzeit. Vergleiche die Angebote über den Durchschnittspreis der Mindestlaufzeit und achte darauf, ob der Tarif monatlich oder alle vier Wochen abrechnet.
Ein Monat, jederzeit, wenn sich der Vertrag stillschweigend verlängert hat. Kosten dürfen dadurch nicht entstehen.
Ja, bei einer einseitigen nachteiligen Vertragsänderung ohne Frist und ohne Kosten, innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung.
Die erste Laufzeit höchstens 24 Monate. Der Anbieter muss auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten.
Ja. Anbieter müssen auf ihrer Webseite eine Kündigungsmöglichkeit anbieten. Lass dir die Kündigung mit Datum bestätigen.
Nicht, wenn du die Mitnahme beim neuen Anbieter beantragst, spätestens einen Monat nach Vertragsende.
Höchstens ein Wertersatz für das Gerät, begrenzt auf den zeitanteiligen Gerätewert und die restlichen Entgelte. Weitere Entschädigungen sind nicht erlaubt.
Bitte ausdrücklich darum. Die Bestätigung sollte das Datum des Vertragsendes nennen. Bewahre sie auf, bis die Schlussrechnung geprüft ist und keine Beträge mehr abgebucht werden.
Bei einer ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende oder nach der Verlängerung nicht. Bei einer Sonderkündigung wegen Vertragsänderung nenne die Mitteilung des Anbieters, auf die du dich beziehst.