Ratgeber Gas
Gas beim Umzug
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Beim Umzug endet dein eigener Gasvertrag nicht automatisch. Für einen Sondervertrag eröffnet § 41b EnWG eine außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist, allerdings mit einer Ausnahme bei möglicher Fortsetzung zu bisherigen Bedingungen. Dokumentiere außerdem die Gaszählerstände der alten und neuen Wohnung. Ohne anderweitigen Liefervertrag kann durch Gasentnahme am neuen Wohnort ein Grundversorgungsvertrag entstehen.
Beginne mit deinem bisherigen Gasvertrag und der Versorgungssituation der neuen Wohnung. Die Kündigungsmöglichkeit nach § 41b EnWG betrifft deinen eigenen Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung. Kläre deshalb, welcher Vertrag auf deinen Namen läuft und welche Verbrauchsstelle darin bezeichnet ist. Für den neuen Wohnort brauchst du außerdem die Information, ob dort überhaupt eine eigene Gasbelieferung vereinbart werden kann oder bereits ein anderer Liefervertrag besteht. Übertrage Vertragsnummer und alte Entnahmestelle in deine Umzugsübersicht. Eine bloße Adressänderung beschreibt noch nicht, ob du eine Fortsetzung beantragst oder ausdrücklich kündigst. Trenne diese beiden Anliegen in deiner Mitteilung, damit der gewünschte Vorgang und der betroffene Vertrag erkennbar sind.
Bei einem Wohnsitzwechsel kannst du deinen bisherigen Sondervertrag nach § 41b Absatz 5 EnWG mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen außerordentlich kündigen. Als Beendigungszeitpunkt kommt der Auszug oder ein späterer Zeitpunkt infrage. Maßgeblich ist, dass deine Erklärung rechtzeitig beim Lieferanten eingeht. Nenne deshalb den konkreten Termin und ordne ihn deiner Vertragsnummer zu. Die zukünftige Anschrift oder eine Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle gehört nach dem Gesetz ebenfalls in die Erklärung. Bewahre die Mitteilung und einen Zugangsnachweis auf. Der Umzug beendet den Vertrag nicht allein durch die Schlüsselübergabe. Für eine nachvollziehbare Abwicklung brauchst du eine eindeutige Kündigung und die Prüfung der gesetzlichen Fortsetzungsausnahme.
Der bisherige Lieferant kann die Sonderkündigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen abwenden. Dafür muss er dir binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform die Fortsetzung am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen anbieten; außerdem muss die Belieferung dort möglich sein. Vergleiche ein solches Angebot mit deinem bestehenden Vertrag. Halte Preise, verbleibende Laufzeit und sonstige Bedingungen nebeneinander fest. Eine abweichende Preisgestaltung oder neu beginnende Bindung solltest du nicht ungeprüft als bloße Fortsetzung behandeln. Ist die Belieferung an der neuen Entnahmestelle unmöglich, greift diese gesetzliche Ausnahme nicht. Dokumentiere deshalb sowohl das Angebot als auch die tatsächliche Versorgungssituation in der neuen Wohnung.
Notiere bei beiden Wohnungsübergaben Datum, Zählernummer und Zählerstand. Ein Foto und ein Übergabeprotokoll helfen, die abgelesenen Werte später zuzuordnen. Übernimm die Nummer des neuen Gaszählers nicht ungeprüft aus fremden Unterlagen. Gleiche sie vor Ort ab und übermittle die Daten an die jeweils zuständigen Lieferanten und den Netzbetreiber. dein Gaszähler erfasst das Volumen in Kubikmetern; die Rechnung weist den Energieverbrauch in Kilowattstunden aus. Verwechsele diese Einheiten deshalb nicht. Die Abrechnungsumrechnung verwendet zusätzlich Brennwert und Zustandszahl. Für die Meldung zum Umzug brauchst du zunächst den tatsächlich abgelesenen Zählerstand mit seiner Einheit und keine selbst erfundene Umrechnung des Volumens in Energie.
Wenn an deiner neuen Entnahmestelle noch kein anderer Liefervertrag besteht und du dort als Haushaltskunde Gas entnimmst, kann dadurch ein Grundversorgungsvertrag entstehen. Die Grundversorgung ist ein eigener Vertrag mit örtlich veröffentlichten Bedingungen und Preisen. Die Grundversorgung bedeutet nicht, dass dein alter Sondervertrag dadurch automatisch erledigt wäre. Kläre deshalb beide Vorgänge getrennt: das Ende oder die Fortsetzung des bisherigen Vertrags und die Belieferung der neuen Wohnung. Nach den Informationen der Bundesnetzagentur kannst du einen Grundversorgungsvertrag mit zwei Wochen Frist kündigen. Für eine geplante andere Belieferung kontrollierst du den bestätigten Lieferbeginn. Die hierfür maßgeblichen Grundversorgungspreise veröffentlicht der zuständige Grundversorger; schätze sie nicht anhand einer fremden Wohnung.
Vergleiche die Bestätigung für die neue Wohnung mit deinen Umzugsdaten. Nach § 41 EnWG nennt die Vertragszusammenfassung unter anderem Verbrauchsstelle, Preise und den voraussichtlichen Belieferungsbeginn. Kontrolliere außerdem die dort aufgeführten Kündigungsbedingungen. In deiner Übersicht sollten das Ende der alten Lieferung und der Beginn der neuen Belieferung jeweils einer eindeutigen Entnahmestelle zugeordnet sein. Für den alten Vertrag muss eine Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses vorliegen. Vergleiche ihren Schlusszählerstand mit deinem Übergabeprotokoll. Ein daraus folgendes Guthaben ist binnen zwei Wochen auszuzahlen. Bewahre Rechnung und Bestätigungen zusammen auf, damit offene Beträge und bereits geleistete Zahlungen nachvollziehbar bleiben.
Vor dem Umzug: eigenen Gasvertrag zuordnen, gewünschtes Vertragsende bestimmen und die sechswöchige Frist bei einer Sonderkündigung einplanen. In der Kündigung: Vertragsnummer, Beendigungstermin und zukünftige Anschrift oder Kennung der neuen Entnahmestelle angeben. Nach dem Zugang: Bestätigung und ein mögliches Fortsetzungsangebot prüfen. Bei den Übergaben: beide Gaszähler samt Nummer, Datum und Stand dokumentieren. Für die neue Wohnung: tatsächlichen Vertrag und Lieferbeginn kontrollieren, gegebenenfalls die Grundversorgung zuordnen. Nach dem Lieferende: auf die Abschlussrechnung achten und ein ausgewiesenes Guthaben nachhalten. Gehe diese Punkte anhand deiner Unterlagen durch. Ein erledigter Schritt ersetzt die folgenden nicht; insbesondere ist die Zählerablesung keine eigenständige Kündigungserklärung für den bisherigen Vertrag.
Ein Wohnsitzwechsel allein beendet deinen Sondervertrag nicht. § 41b EnWG ermöglicht eine außerordentliche Kündigung mit sechs Wochen Frist zum Auszug oder zu einem späteren Termin. Die gesetzliche Ausnahme für eine mögliche Fortsetzung zu bisherigen Bedingungen musst du dabei mitprüfen. Dokumentiere deine Erklärung und ihren Zugang.
Das ist unter den Voraussetzungen des § 41b Absatz 5 EnWG möglich. Er muss binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform die Fortsetzung zu bisherigen Bedingungen am neuen Wohnsitz anbieten. Außerdem muss er dich dort beliefern können. Ein beliebiges neues Angebot genügt dieser gesetzlichen Beschreibung nicht.
Ordne deine Erklärung mit Vertragsnummer und bisheriger Verbrauchsstelle eindeutig zu. Nenne den gewünschten Beendigungstermin sowie deine zukünftige Anschrift oder eine Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle. Bitte um Bestätigung und bewahre einen Zugangsnachweis auf. Die Zählerstände zum Übergabetag dokumentierst du gesondert, sobald du sie ablesen kannst.
Wenn für deine neue Entnahmestelle noch keine andere Belieferung vereinbart ist, kann durch Gasentnahme ein Grundversorgungsvertrag entstehen. Die örtlichen Bedingungen und Preise sind maßgeblich. Informiere den zuständigen Grundversorger über die Belieferung und kläre den Vertragsstatus. Eine bestehende Verpflichtung aus deinem alten Sondervertrag wird dadurch nicht automatisch beendet.
Der Lieferant muss sie nach § 40c EnWG spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zur Verfügung stellen. Entscheidend ist das Lieferende, nicht allein dein Umzugstag. Vergleiche den abgerechneten Schlussstand mit deiner Dokumentation. Ein Guthaben aus dieser Abschlussrechnung muss innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt werden.