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Ratgeber Girokonto

Einlagensicherung

Geht eine Bank pleite, ist dein Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten bis 100.000 Euro gesetzlich geschützt. Das regelt das Einlagensicherungsgesetz. Für bestimmte Einmalbeträge, etwa aus einem Hausverkauf, gilt für einige Monate eine höhere Grenze. Hier erfährst du, wie die Sicherung funktioniert, wer zahlt und was du bei der Wahl deiner Bank beachten solltest.

Die gesetzliche Grenze: 100.000 Euro

Nach dem Einlagensicherungsgesetz ist der Entschädigungsanspruch auf den Gegenwert von 100.000 Euro begrenzt. Die Grenze gilt je Kunde und je Bank, nicht je Konto. Hast du bei derselben Bank ein Girokonto und ein Tagesgeldkonto, werden die Guthaben zusammengerechnet. Bei verschiedenen Banken gilt die Grenze jeweils getrennt. Achte darauf, dass manche Banken unter mehreren Markennamen auftreten, aber rechtlich eine Bank sind.

Bis zu 500.000 Euro in besonderen Fällen

Für bestimmte Einmalbeträge erhöht sich die Deckung auf bis zu 500.000 Euro. Dazu zählen Beträge aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, Zahlungen zu Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung, Ruhestand, Kündigung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Tod, sowie bestimmte Versicherungs- und Entschädigungsleistungen. Der erhöhte Schutz gilt nur für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel bis zu sechs Monate nach der Gutschrift. Bewahre Belege über die Herkunft solcher Beträge auf.

Wer im Ernstfall zahlt

Für private Banken in Deutschland übernimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken die gesetzliche Einlagensicherung. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben eigene, als Einlagensicherungssysteme anerkannte Sicherungen ihrer Institutsgruppen. Im Entschädigungsfall musst du in der Regel nichts beantragen; die zuständige Einrichtung informiert dich und zahlt den gesicherten Betrag aus. Auf der Seite der Entschädigungseinrichtung findest du die angeschlossenen Institute.

Welche Guthaben geschützt sind

Geschützt sind Einlagen wie Guthaben auf Girokonten, Tagesgeld-, Festgeld- und Sparkonten. Nicht geschützt sind Wertpapiere im Depot, denn sie gehören dir ohnehin und werden bei einer Bankpleite nicht Teil der Insolvenzmasse. Ein Dispo oder Kredit wird nicht entschädigt, weil du dort Schulden und kein Guthaben hast. Prüfe im Zweifel bei der Bank, welchem Sicherungssystem sie angehört; Banken müssen dich vor Vertragsschluss darüber informieren.

Banken mit Sitz im Ausland

Viele Direktbanken haben ihren Sitz in einem anderen Land der Europäischen Union und arbeiten in Deutschland über eine Zweigniederlassung. Dann greift die Einlagensicherung des Sitzlandes. Innerhalb der EU gilt dieselbe Mindestdeckung von 100.000 Euro je Kunde und Bank, die Auszahlung läuft aber über das System des anderen Landes. Für Banken außerhalb der EU gelten andere Regeln. Schau ins Impressum und ins Informationsblatt für Einleger, das jede Bank bereithält.

Freiwillige Sicherung zusätzlich

Viele private Banken in Deutschland gehören zusätzlich einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds an. Er kann Guthaben über die gesetzliche Grenze hinaus schützen. Anders als die gesetzliche Sicherung besteht darauf aber kein Rechtsanspruch. Verlasse dich bei großen Beträgen deshalb in erster Linie auf die gesetzliche Grenze und verteile hohe Guthaben bei Bedarf auf mehrere Banken.

Was das für die Wahl deines Girokontos heißt

Für die meisten Girokonten ist die Einlagensicherung kein Unterscheidungsmerkmal, weil das übliche Guthaben deutlich unter 100.000 Euro liegt. Wichtig wird sie, wenn du größere Beträge parkst, etwa nach einem Immobilienverkauf oder einer Erbschaft. Dann lohnt sich ein Blick auf die Sicherung jeder Bank und auf die Frage, ob mehrere Marken zu derselben Bank gehören. Vergleiche daneben wie gewohnt Gebühren, Karten und Bedingungen.

Informationsbogen für Einleger

Jede Bank muss Kundinnen und Kunden vor Vertragsschluss über die Einlagensicherung informieren und einen Informationsbogen für Einleger bereitstellen. Darin stehen das zuständige Sicherungssystem, die Deckungssumme und die Frist für die Erstattung. Lies den Bogen, wenn du ein neues Konto eröffnest, und bewahre ihn bei den Kontounterlagen auf. So weißt du im Ernstfall, an wen du dich wenden kannst.

Häufige Fragen

Wie viel Geld ist auf meinem Girokonto gesichert?

Bis 100.000 Euro je Kunde und Bank. Guthaben auf mehreren Konten bei derselben Bank werden zusammengezählt.

Gilt die Grenze je Konto oder je Bank?

Je Kunde und je Bank. Wer Geld auf mehrere Banken verteilt, ist bei jeder Bank bis zur Grenze geschützt.

Wann gilt die höhere Grenze von 500.000 Euro?

Für bestimmte Einmalbeträge wie den Erlös aus einer privat genutzten Wohnimmobilie oder Zahlungen zu Lebensereignissen, und nur für einen begrenzten Zeitraum nach der Gutschrift.

Sind Aktien und Fonds im Depot auch geschützt?

Die Einlagensicherung gilt für Guthaben. Wertpapiere im Depot bleiben dein Eigentum und fallen bei einer Bankpleite nicht in die Insolvenzmasse.

Muss ich im Ernstfall einen Antrag stellen?

In der Regel nicht. Die zuständige Entschädigungseinrichtung informiert die Kunden und zahlt den gesicherten Betrag aus.

Wie schnell wird im Ernstfall ausgezahlt?

Die Frist steht im Informationsbogen für Einleger deiner Bank. Die zuständige Entschädigungseinrichtung informiert dich über den Ablauf.

Lohnt es sich, Geld auf mehrere Banken zu verteilen?

Bei Guthaben über 100.000 Euro kann das sinnvoll sein, weil die Grenze je Bank gilt. Achte darauf, dass die Banken rechtlich verschieden sind und nicht nur unterschiedliche Marken derselben Bank.

Sind Tagesgeld und Festgeld genauso geschützt wie das Girokonto?

Ja. Alle Einlagen bei derselben Bank zählen zusammen und sind gemeinsam bis zur gesetzlichen Grenze gesichert.

Quellen

  1. Gesetz: § 8 EinSiG Deckungssumme, abgerufen am 31.10.2026
  2. Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, abgerufen am 31.10.2026

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