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title: "Stromanbieter wechseln: so klappt es Schritt für Schritt"
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quelle: billigxxl
abgerufen: 2026-11-04 00:55 CET
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> Stromanbieter wechseln in klaren Schritten: welche Daten du brauchst, welche Fristen gelten, warum der Strom weiterfließt und worauf du beim Bonus achtest.

Einen Stromanbieter zu wechseln ist einfach und für dich kostenlos. Du brauchst deine Zählernummer, die Marktlokations-ID von deiner Rechnung und die Daten deines bisherigen Vertrags. Der Wechsel darf laut Gesetz höchstens drei Wochen dauern, und dein Strom fließt in dieser Zeit ohne Unterbrechung weiter. Den alten Vertrag kann der neue Anbieter mit deiner Vollmacht für dich kündigen.

## Was du für den Wechsel brauchst

Leg dir vor dem Wechsel deine letzte Stromrechnung bereit. Darauf stehen fast alle Angaben, die der neue Anbieter von dir braucht. Das sind dein Name und deine Anschrift, die Zählernummer und beim Strom die elfstellige Marktlokations-ID. Diese Nummer bezeichnet die Stelle, an der du Strom beziehst, und ist eindeutig. Dazu kommen der Name deines bisherigen Lieferanten und deine Kundennummer dort. Jeder Liefervertrag muss die belieferte Verbrauchsstelle mit ihrer Identifikationsnummer nennen. Du findest die Angaben also auch in deinen Vertragsunterlagen. Hast du alles beisammen, dauert der Antrag beim neuen Anbieter nur wenige Minuten.

## Schritt für Schritt zum neuen Vertrag

Zuerst schaust du auf der Rechnung nach, wie viele Kilowattstunden du im Jahr verbrauchst. Mit diesem Wert vergleichst du Tarife, denn nur so passen die Jahreskosten zu deinem Haushalt. Lass beim Vergleich einen Bonus herausrechnen, dann siehst du die laufenden Kosten klarer. Lies die Bedingungen zu Laufzeit, Kündigung und Preisbindung genau. Danach stellst du den Antrag beim neuen Anbieter. Der Vertrag gilt, sobald du die Bestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferbeginn erhältst. Vergleiche sie mit dem Angebot, das du gewählt hast. Ein Bildschirmfoto der Tarifmerkmale hilft dir, falls später etwas nicht stimmt.

## Kündigungsfristen im alten Vertrag

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gelten feste Grenzen. Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen. Die Kündigungsfrist zum Ende dieser Laufzeit darf höchstens drei Monate lang sein. Ist die erste Laufzeit vorbei, kannst du jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Bei älteren Verträgen lohnt sich ein Blick in die Unterlagen. Erhöht dein Anbieter die Preise, muss er dir das als Haushaltskunde mindestens einen Monat vorher mitteilen. Du darfst den Vertrag dann ohne Frist zu dem Tag kündigen, an dem die Änderung wirksam wird. Ein Entgelt dafür ist nicht erlaubt.

## Wer kündigt: du oder der neue Anbieter?

Meist übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für dich. Dafür erteilst du ihm im Antrag eine Vollmacht. Das spart dir Arbeit und vermeidet Lücken zwischen den Verträgen. Eine Ausnahme sind Sonderkündigungen, etwa nach einer Preiserhöhung. Diese solltest du selbst aussprechen, weil die Zeit dafür knapp sein kann. Hast du schon selbst gekündigt, sag das dem neuen Anbieter. Der bisherige Lieferant muss dir den Zugang deiner Kündigung in Textform bestätigen. Kündigt der neue Anbieter in deinem Auftrag, erhält er die Bestätigung elektronisch. Der alte Lieferant meldet dich zudem ohne Verzögerung beim Netzbetreiber ab.

## Die 3-Wochen-Regel nach § 20a EnWG

Das Energiewirtschaftsgesetz begrenzt die Dauer des Wechsels. Nach § 20a darf das Verfahren für den Lieferantenwechsel höchstens drei Wochen dauern. Die Frist beginnt, sobald die Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber eingeht. Länger darf es nur dauern, wenn du einen späteren Liefertermin gewählt hast, etwa das Ende deines alten Vertrags. Seit dem 1. Januar 2026 muss beim Strom zudem der technische Vorgang des Wechsels innerhalb von 24 Stunden erledigt sein. Er muss an jedem Werktag möglich sein. Verzögert ein Lieferant oder der Netzbetreiber den Wechsel schuldhaft, kannst du Schadensersatz verlangen.

## Kann der Strom beim Wechsel ausfallen?

Nein. Ein Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen. Technisch ändert sich an deinem Anschluss nichts, und niemand muss dafür in deine Wohnung kommen. Dein Zähler und deine Leitung bleiben, wie sie sind. Es wechselt nur der Vertragspartner, der dir den Strom in Rechnung stellt. Kommt es zu einer kurzen Verzögerung zwischen altem und neuem Vertrag, beliefert dich der Grundversorger in deinem Netzgebiet für diese Tage im Rahmen der Ersatzversorgung. Du musst dafür nichts beantragen. Der Strom fließt also auch dann weiter, wenn bei der Anmeldung etwas hakt. Für dich bleibt der Alltag also gleich.

## Zählerstand, Schlussrechnung und Guthaben

Lies am Tag des Wechsels deinen Zählerstand ab. Teile ihn dem Netzbetreiber und beiden Lieferanten mit. So wird genau der Verbrauch abgerechnet, der in die Zeit des alten Vertrags fällt. Mach am besten ein Foto vom Zähler mit Datum. Der bisherige Lieferant muss dir die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Belieferung schicken. Ergibt sich daraus ein Guthaben, muss er es dir innerhalb von zwei Wochen auszahlen. Prüfe in der Rechnung, ob der Zählerstand mit deinem Foto übereinstimmt. Weicht er ab, melde dich mit dem Beleg beim alten Lieferanten.

## Bonus: was er bringt und was nicht

Viele Tarife locken mit einem Bonus für neue Kunden. Die Ersparnis, die im ersten Jahr angezeigt wird, geht oft nur auf diesen Bonus zurück. Im zweiten Vertragsjahr sind Bonustarife in der Regel teurer. Rechne deshalb damit, nach einem Jahr erneut zu wechseln, und merk dir den Termin. Lies die Bedingungen genau, denn ein Bonus ist meist an Voraussetzungen geknüpft. Häufig zählt etwa eine Mindestlaufzeit. Die Angaben können sich zwischen Vergleichsseite und Anbieter unterscheiden. Sichere dir die Bonusbedingungen beim Abschluss als Bildschirmfoto. So kannst du später belegen, was vereinbart war. Plane den nächsten Vergleich fest ein.

## Häufige Fragen

### Kostet der Wechsel des Stromanbieters etwas?

Nein. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Energieliefervertrag einen Hinweis auf den unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel enthält. Für den Wechsel selbst zahlst du also nichts. Kosten entstehen nur durch den neuen Tarif, den du wählst. Achte deshalb auf Grundpreis, Arbeitspreis und Laufzeit, bevor du den Antrag stellst.

### Muss ich beim Wechsel zu Hause sein?

Nein. Für einen Anbieterwechsel kommt niemand in deine Wohnung, denn technisch ändert sich an deinem Anschluss nichts. Zähler und Leitung bleiben gleich. Wichtig ist nur, dass du am Wechseltag den Zählerstand abliest und ihn dem Netzbetreiber sowie dem alten und dem neuen Lieferanten mitteilst.

### Kann ich einen neuen Stromvertrag widerrufen?

Ja, wenn du ihn online, per E-Mail, per Brief oder am Telefon geschlossen hast. Dann kannst du innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sofern du ordnungsgemäß über dein Recht belehrt wurdest. Hast du den Vertrag in den Geschäftsräumen des Anbieters unterschrieben, gibt es dieses Widerrufsrecht nicht.

### Was passiert, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?

Als Haushaltskunde muss dich dein Anbieter mindestens einen Monat vorher informieren, mit Anlass und Umfang der Änderung. Du darfst den Vertrag dann ohne Frist zu dem Tag kündigen, an dem die neuen Preise gelten. Ein Entgelt für diese Kündigung darf der Anbieter nicht verlangen.

### Wie lange darf die Schlussrechnung dauern?

Dein bisheriger Lieferant muss dir die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Belieferung zur Verfügung stellen. Steht dir danach ein Guthaben zu, muss er es innerhalb von zwei Wochen auszahlen. Kommt die Rechnung nicht, erinnere den Lieferanten schriftlich an diese gesetzliche Frist.

### Was ist die Marktlokations-ID?

Die Marktlokations-ID ist eine elfstellige Nummer, die beim Strom die Stelle bezeichnet, an der du Energie beziehst. Sie steht auf deiner Stromrechnung. Der neue Anbieter braucht sie zusammen mit der Zählernummer, damit er dich beim richtigen Netzbetreiber anmelden kann und der Wechsel reibungslos läuft.

## Quellen

  1. [Gesetze im Internet: § 20a EnWG, Lieferantenwechsel](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__20a.html), abgerufen am 31.10.2026
  2. [Gesetze im Internet: § 40c EnWG, Zeitpunkt und Fälligkeit von Rechnungen](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40c.html), abgerufen am 31.10.2026
  3. [Gesetze im Internet: § 41 EnWG, Energielieferverträge mit Letztverbrauchern](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html), abgerufen am 31.10.2026
  4. [Bundesnetzagentur: Vertragsarten und Laufzeiten bei Strom und Gas](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/start.html), abgerufen am 31.10.2026
  5. [Verbraucherzentrale: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-laeuft-der-anbieterwechsel-bei-strom-und-gas-ab-10645), abgerufen am 31.10.2026
  6. [Verbraucherzentrale: So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436), abgerufen am 31.10.2026
