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title: "Handyvertrag ohne Handy: SIM-only vergleichen | billigxxl"
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quelle: billigxxl
abgerufen: 2026-11-01 04:02 CET
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> SIM-only-Tarife ohne Handy vergleichen: Netz, Datenvolumen, Laufzeit, 4-Wochen-Abrechnung und Preis nach der Aktion verständlich erklärt.

Ein Handyvertrag ohne Handy, auch SIM-only genannt, enthält nur die SIM-Karte mit Telefonie, SMS und Datenvolumen. Dein Smartphone hast du schon oder kaufst es separat. Das macht den Vergleich übersichtlicher, weil keine Geräteraten im Monatspreis stecken. Entscheidend sind Netz und Empfang, das Datenvolumen, die Laufzeit und der Preis nach einer Aktionsphase.

## Was ein SIM-only-Tarif enthält

Bei einem SIM-only-Tarif bezahlst du nur für die Mobilfunkleistung: Gesprächsminuten, SMS und Datenvolumen. Meist sind Telefonie und SMS in alle deutschen Netze als Flatrate enthalten, der Unterschied liegt beim Datenvolumen, der Geschwindigkeit und dem Netz. Weil kein Gerät mitfinanziert wird, siehst du den Preis der Leistung direkt. Prüfe in der Leistungsbeschreibung, welche Nummern nicht in der Flatrate enthalten sind, etwa Sonderrufnummern oder Auslandsgespräche.

## Netz und Empfang vor dem Preis

Ein günstiger Tarif nützt wenig, wenn das Netz dort schwach ist, wo du dich meist aufhältst. Die Bundesnetzagentur zeigt auf ihrer Seite zur Mobilfunkversorgung, welches Netz wo verfügbar ist. Prüfe deine Wohnadresse, deinen Arbeitsweg und häufige Ziele. Viele Tarife laufen über eines der großen Netze, auch wenn ein anderer Markenname auf der Rechnung steht. Achte außerdem darauf, ob der Tarif 5G nutzen darf und mit welcher Höchstgeschwindigkeit.

## Datenvolumen nach deinem Verbrauch wählen

Schau in die Einstellungen deines Smartphones oder in deine letzten Rechnungen, wie viel Datenvolumen du im Monat wirklich verbrauchst. Wer viel im WLAN ist, kommt oft mit wenig Volumen aus; wer unterwegs streamt, braucht deutlich mehr. Kläre, was nach Verbrauch passiert: Meist wird die Geschwindigkeit stark gedrosselt. Eine automatische Datenautomatik, die gegen Aufpreis nachbucht, solltest du kennen und bei Bedarf abschalten.

## Laufzeit: 24 Monate, 12 Monate oder monatlich

Die erste Laufzeit eines Handyvertrags darf höchstens 24 Monate betragen. Jeder Anbieter muss dir vor Vertragsschluss zusätzlich einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten. Viele SIM-only-Tarife gibt es auch monatlich kündbar, oft zu einem etwas höheren Monatspreis. Nach Ablauf der ersten Laufzeit kannst du einen stillschweigend verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Rechne aus, ob dir die Flexibilität den Aufpreis wert ist.

## Vier Wochen oder ein Monat: die Abrechnung beachten

Einige Tarife rechnen nicht monatlich, sondern alle vier Wochen ab. Dann zahlst du 13 statt 12 Mal im Jahr. Der Preis wirkt dadurch niedriger, als er im Jahresvergleich ist. Die Verbraucherzentrale weist auf diesen feinen Unterschied hin. Rechne den Preis für vier Wochen deshalb auf ein Jahr hoch, bevor du ihn mit einem Monatstarif vergleichst. Auch das Datenvolumen gilt dann für vier Wochen, nicht für einen Kalendermonat.

## Aktionspreis und Anschlusspreis zusammenrechnen

Oft gilt ein reduzierter Preis nur für die ersten Monate, danach steigt er. Dazu kann ein einmaliger Anschlusspreis kommen. Addiere alle Monatsbeträge über die Mindestlaufzeit und den Anschlusspreis, und teile die Summe durch die Zahl der Monate. Erst dieser Durchschnitt ist vergleichbar. Halte fest, welcher Preis nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt, denn so lange zahlst du ihn, bis du kündigst.

## So findest du deinen Tarif in vier Schritten

Erstens: Lies deinen Datenverbrauch der letzten drei Monate aus dem Smartphone oder der Rechnung ab und plane einen kleinen Puffer ein. Zweitens: Prüfe auf der Versorgungskarte der Bundesnetzagentur, welches Netz an deinen wichtigsten Orten gut ist. Drittens: Entscheide, ob du dich 24 Monate binden willst oder lieber eine kurze oder monatliche Laufzeit nimmst. Viertens: Rechne für jedes Angebot den Durchschnittspreis über die Mindestlaufzeit aus, bei Vier-Wochen-Tarifen über ein Jahr. Erst dann vergleichst du die Angebote miteinander.

## Nummer behalten beim Wechsel

Deine bisherige Handynummer kannst du in den neuen SIM-only-Tarif mitnehmen. Im Mobilfunk geht das jederzeit, auch wenn der alte Vertrag noch läuft; der alte Vertrag bleibt dann bis zu seinem Ende bestehen. Beantrage die Mitnahme beim neuen Anbieter und gib deine Daten genau so an, wie sie beim alten Anbieter hinterlegt sind. Direkte Entgelte für die Mitnahme dürfen dir nicht berechnet werden.

## Häufige Fragen

### Was bedeutet SIM-only?

Du bekommst nur die SIM-Karte mit Telefonie, SMS und Datenvolumen, aber kein Smartphone. Im Monatspreis stecken daher keine Geräteraten.

### Gibt es SIM-only-Tarife ohne lange Laufzeit?

Ja. Viele Tarife sind monatlich kündbar. Außerdem muss jeder Anbieter einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten.

### Warum ist ein 4-Wochen-Tarif teurer, als er wirkt?

Bei Abrechnung alle vier Wochen zahlst du 13 Mal im Jahr statt 12 Mal. Rechne den Preis auf ein Jahr hoch, um ihn mit einem Monatstarif zu vergleichen.

### Kann ich meine Rufnummer in den neuen Tarif mitnehmen?

Ja. Im Mobilfunk kannst du die Mitnahme jederzeit verlangen, auch während der alte Vertrag noch läuft. Direkte Entgelte dafür dürfen dir nicht berechnet werden.

### Funktioniert mein Smartphone mit jedem SIM-only-Tarif?

In der Regel ja, wenn das Gerät keine Netzsperre hat. Für 5G muss auch das Smartphone 5G unterstützen und der Tarif 5G freigeben.

### Wie viel Datenvolumen brauche ich?

Das zeigt dein bisheriger Verbrauch in den Einstellungen des Smartphones oder auf der Rechnung. Plane einen kleinen Puffer ein und prüfe, ob du Volumen bei Bedarf nachbuchen kannst, ohne dass eine teure Automatik greift.

## Quellen

  1. [Verbraucherzentrale: Checkliste Mobilfunk](https://www.verbraucherzentrale.de/checkliste-mobilfunk-so-finden-sie-den-passenden-telefontarif-80020), abgerufen am 31.10.2026
  2. [Verbraucherzentrale: Kostenfallen bei Smartphones vermeiden](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/kostenfallen-bei-smartphones-vermeiden-darauf-sollten-sie-achten-6425), abgerufen am 31.10.2026
  3. [Bundesnetzagentur: Mobilfunkversorgung](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Mobilfunkversorgung/start.html?r=1), abgerufen am 31.10.2026
  4. [Gesetz: § 56 TKG Vertragslaufzeit und Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html), abgerufen am 31.10.2026
  5. [Bundesnetzagentur: Telekommunikationsvertrag](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/artikel.html), abgerufen am 31.10.2026
  6. [Verbraucherzentrale: Vier Wochen oder ein Monat bei Handytarifen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/handytarife-feiner-unterschied-zwischen-4-wochen-und-1-monat-laufzeit-24776), abgerufen am 31.10.2026
  7. [Verbraucherzentrale: Telefon- und Internetangebote vergleichen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefon-und-internet-so-vergleichen-sie-verschiedene-angebote-13706), abgerufen am 31.10.2026
  8. [Gesetz: § 59 TKG Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme](https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__59.html), abgerufen am 31.10.2026
