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title: "Girokonto wechseln mit der Kontowechselhilfe | billigxxl"
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abgerufen: 2026-11-04 10:34 CET
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> Girokonto wechseln mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe: Fristen der Banken, Daueraufträge, Lastschriften und der richtige Zeitpunkt zum Schließen.

Ein Kontowechsel ist kein großer Aufwand mehr: Seit 2016 müssen Banken und Sparkassen dir mit der Kontenwechselhilfe helfen. Die neue Bank holt die Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften bei der alten Bank, richtet sie neu ein und informiert auf Wunsch Arbeitgeber und Zahlungsempfänger. Das Gesetz gibt dafür feste Fristen in Geschäftstagen vor. Hier steht, wie der Ablauf funktioniert.

## Dein Anspruch auf Kontenwechselhilfe

Wechselst du dein Zahlungskonto von einer Bank zu einer anderen, sind beide Banken verpflichtet, dir auf Wunsch zu helfen. Das Zahlungskontengesetz nennt das Kontenwechselhilfe. Der Anspruch gilt, wenn beide Banken in Deutschland ansässig sind und die Konten in derselben Währung geführt werden. Für ein Konto im Ausland oder in einer anderen Währung gibt es diese Hilfe nach dem Gesetz nicht. Bei einem Gemeinschaftskonto müssen alle Kontoinhaber zustimmen.

## Die Ermächtigung: schriftlich oder im Online-Banking

Damit die Banken handeln dürfen, erteilst du eine Ermächtigung. Sie braucht die Schriftform oder kann im Online-Banking erteilt werden. Jede beteiligte Bank muss dir auf Wunsch sofort ein Formular dafür geben, und du bekommst eine Kopie. Im Formular legst du fest, welche Daueraufträge, Lastschriftmandate und eingehenden Überweisungen umziehen sollen, ab wann die alte Bank keine Zahlungen mehr annimmt, ab wann das neue Konto Lastschriften akzeptiert und wann das alte Konto geschlossen wird.

## Zwei Geschäftstage: die neue Bank fragt an

Hast du der neuen Bank die Ermächtigung gegeben, muss sie innerhalb von zwei Geschäftstagen die alte Bank auffordern, die nötigen Daten zu liefern. Dazu gehören die Liste deiner Daueraufträge, die verfügbaren Informationen zu Lastschriftmandaten und die Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften der letzten 13 Monate. So sieht die neue Bank, wer regelmäßig Geld auf dein Konto zahlt oder abbucht.

## Fünf Geschäftstage: die alte Bank liefert

Die bisherige Bank muss die Listen und Informationen innerhalb von fünf Geschäftstagen an die neue Bank und an dich schicken. Ab dem Datum, das du in der Ermächtigung bestimmt hast, führt sie Daueraufträge nicht mehr aus und nimmt Lastschriften und eingehende Überweisungen nicht mehr an, sofern sie keine automatische Umleitung anbietet. Ein verbleibendes Guthaben überweist sie zum vereinbarten Datum auf das neue Konto und schließt das alte, wenn diese Schritte erledigt sind.

## Fünf Geschäftstage: das neue Konto wird eingerichtet

Nachdem die neue Bank die Daten erhalten hat, hat sie wiederum fünf Geschäftstage Zeit. In dieser Frist richtet sie die gewünschten Daueraufträge ein, trifft die Vorkehrungen für deine Lastschriften und teilt den Zahlern, etwa deinem Arbeitgeber oder der Rentenkasse, die neue Kontoverbindung mit. Auch Zahlungsempfänger mit Lastschrift, etwa Vermieter, Versicherungen oder Stromanbieter, bekommen die neue Verbindung und das Datum, ab dem sie von dort abbuchen sollen.

## Was du trotzdem selbst prüfen solltest

Die Kontenwechselhilfe erfasst nur, was in der Liste der alten Bank steht und was du ankreuzt. Zahlungen, die seltener als einmal im Jahr laufen, tauchen in den 13 Monaten unter Umständen nicht auf. Prüfe deshalb Verträge mit jährlicher Abbuchung, Kreditkarten, Bezahldienste und Konten bei Händlern, die deine alte IBAN gespeichert haben. Lass das alte Konto im Zweifel einige Wochen parallel laufen, bevor du es schließt, und kontrolliere die Umsätze in dieser Zeit.

## Neues Konto vor dem Wechsel auswählen

Vergleiche vor dem Wechsel die Kosten des neuen Kontos. Banken müssen dir vor Vertragsschluss kostenlos eine Entgeltinformation mit den Preisen der wichtigsten Kontodienste geben. Schau auf Kontoführung, Girocard, Kreditkarte, Bargeld am Automaten, Überweisungen in Papierform und den Zinssatz bei Überziehung. Prüfe auch Bedingungen wie einen monatlichen Mindestgeldeingang. Die Checkliste der Verbraucherzentrale hilft, die Punkte nach deinem Alltag zu ordnen.

## Checkliste für deinen Kontowechsel

Eröffne zuerst das neue Konto und warte, bis Karte und Zugangsdaten da sind. Erteile dann die Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe und lege die Daten so, dass genug Zeit für alle Fristen bleibt, etwa zwei bis drei Wochen. Prüfe die Liste der alten Bank und kreuze an, was umziehen soll. Stelle Zahlungen, die nicht auf der Liste stehen, selbst um, zum Beispiel jährliche Versicherungsbeiträge, Mitgliedsbeiträge oder Zahlungen über Bezahldienste. Lass genug Guthaben auf dem alten Konto, bis die letzten Abbuchungen gelaufen sind, und schließe es erst danach.

## Häufige Fragen

### Muss die neue Bank mir beim Kontowechsel helfen?

Ja, wenn beide Banken in Deutschland sitzen und die Konten in derselben Währung geführt werden. Du gibst dafür eine schriftliche Ermächtigung oder erteilst sie im Online-Banking.

### Wie lange dauert ein Kontowechsel?

Die neue Bank fragt innerhalb von zwei Geschäftstagen an, die alte liefert innerhalb von fünf, und die neue richtet danach innerhalb von fünf Geschäftstagen alles ein. Zusammen sind das etwa zwölf Geschäftstage.

### Werden Arbeitgeber und Vermieter automatisch informiert?

Wenn du sie in der Ermächtigung angibst, teilt die neue Bank ihnen die neue Kontoverbindung mit und schickt eine Kopie der Ermächtigung.

### Welche Zahlungen werden erfasst?

Daueraufträge, Lastschriftmandate sowie eingehende Überweisungen und Lastschriften der letzten 13 Monate. Seltenere Zahlungen solltest du selbst umstellen.

### Kann ich das alte Konto sofort schließen?

Das Datum bestimmst du in der Ermächtigung. Die alte Bank schließt das Konto erst, wenn Listen, Zahlungsstopp und Restguthaben erledigt sind. Ein kurzer Parallelbetrieb schützt vor vergessenen Abbuchungen.

### Kostet die Kontenwechselhilfe etwas?

Prüfe das Preisverzeichnis beider Banken. Viele Banken berechnen für die Hilfe nichts; Entgelte für das neue Konto selbst stehen in der Entgeltinformation.

### Was ist mit meiner Kreditkarte?

Eine Kreditkarte der alten Bank endet meist mit dem Konto. Stelle Händler und Abos, die die Karte gespeichert haben, auf die neue Karte um.

## Quellen

  1. [Gesetz: § 20 ZKG Kontenwechselhilfe](https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__20.html), abgerufen am 31.10.2026
  2. [Verbraucherzentrale: Banken müssen beim Kontowechsel helfen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/banken-muessen-beim-kontowechsel-helfen-13051), abgerufen am 31.10.2026
  3. [Gesetz: § 21 ZKG Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe](https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__21.html), abgerufen am 31.10.2026
  4. [Gesetz: § 22 ZKG Aufgaben der neuen Bank](https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__22.html), abgerufen am 31.10.2026
  5. [Gesetz: § 23 ZKG Aufgaben der bisherigen Bank](https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__23.html), abgerufen am 31.10.2026
  6. [Gesetz: § 24 ZKG Einrichtung beim neuen Konto](https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__24.html), abgerufen am 31.10.2026
  7. [Verbraucherzentrale: Checkliste zur Auswahl des Girokontos](https://www.verbraucherzentrale.de/node/95570), abgerufen am 31.10.2026
  8. [Gesetz: § 5 ZKG Entgeltinformation](https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/__5.html), abgerufen am 31.10.2026
  9. [Verbraucherzentrale: Gebühren und Entgelte bei Bankdienstleistungen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/gebuehren-und-entgelte-wie-sie-der-geldfalle-entkommen-koennen-16636), abgerufen am 31.10.2026
