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title: "Internet beim Umzug: mitnehmen oder kündigen | billigxxl"
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quelle: billigxxl
abgerufen: 2026-11-01 17:34 CET
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> Umzug mit Internetvertrag: wann dein DSL-Vertrag am neuen Wohnort weiterläuft, wann du mit einem Monat Frist kündigen kannst und was der Umzug kosten darf.

Ein Umzug beendet deinen Internetvertrag nicht automatisch. Bietet dein Anbieter die vereinbarte Leistung auch an der neuen Adresse an, zieht der Vertrag mit um. Kann er sie dort nicht liefern, darfst du mit einer Frist von einem Monat kündigen. Hier erfährst du, wann du was tun solltest, was der Umzug kosten darf und wie du ohne Lücke online bleibst.

## Grundregel: Der Vertrag zieht mit um

Ziehst du um und möchtest deinen Vertrag behalten, muss der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung an deinem neuen Wohnsitz erbringen, soweit er sie dort anbietet. Die Mindestlaufzeit und die übrigen Vertragsinhalte ändern sich dadurch nicht. Ein Umzug ist also kein Grund für eine neue 24-Monats-Bindung. Lies jede Bestätigung genau und widersprich, wenn der Anbieter den Umzug als neuen Vertrag mit neuer Laufzeit behandelt.

## Leistung nicht verfügbar: Kündigen mit einem Monat Frist

Kann dein Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse nicht liefern, darfst du den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt wirken. Wichtig ist, was vertraglich geschuldet ist: Hast du 250 Mbit/s gebucht und am neuen Ort sind nur 50 Mbit/s möglich, ist das nicht dieselbe Leistung. Lass dir die fehlende Verfügbarkeit schriftlich bestätigen und bewahre die Bestätigung auf.

## Was der Umzug kosten darf

Für den Aufwand beim Umzug darf der Anbieter ein angemessenes Entgelt verlangen. Es darf aber nicht höher sein als das Entgelt, das er für die Schaltung eines Neuanschlusses vorsieht. Schau in die Preisliste deines Tarifs und vergleiche beide Beträge. Rechne das Umzugsentgelt in deinen Vergleich ein, wenn du überlegst, ob ein neuer Anbieter an der neuen Adresse günstiger wäre.

## Früh melden und den Schalttermin vereinbaren

Melde den Umzug frühzeitig, möglichst mehrere Wochen vorher. Nenne die neue Adresse vollständig, mit Stockwerk und Lage der Wohnung, damit der richtige Anschluss geschaltet wird. Anbieter und Netzbetreiber müssen zusammenarbeiten, damit der Dienst am neuen Wohnsitz an dem Tag aktiviert wird, den du ausdrücklich vereinbart hast. Versäumt der Anbieter einen vereinbarten Techniker- oder Installationstermin, steht dir je Termin eine Entschädigung von 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts zu.

## Neuer Anbieter statt Umzug: rechnen statt raten

Manchmal gibt es an der neuen Adresse schnellere Anschlüsse, etwa Glasfaser oder Kabel. Dann lohnt ein Vergleich: Wie lange läuft dein Vertrag noch, was kostet der Umzug und was der neue Tarif über die Mindestlaufzeit? Kannst du wegen fehlender Leistung kündigen, bist du frei. Läuft der Vertrag am neuen Ort weiter, musst du ihn bis zum Vertragsende bezahlen, auch wenn du zusätzlich einen neuen Anschluss bestellst. Schließe deshalb nicht vorschnell einen zweiten Vertrag ab.

## Übergangszeit ohne Festnetz überbrücken

Zwischen Auszug und Schaltung am neuen Ort können ein paar Tage liegen. Für diese Zeit reicht oft das Datenvolumen deines Handytarifs als Hotspot. Prüfe, wie viel Volumen du hast, und buche bei Bedarf eine Zusatzoption statt eines neuen Vertrags mit langer Laufzeit. Wer im Homeoffice arbeitet, sollte den Schalttermin vor den Umzugstag legen, wenn die neue Wohnung schon zugänglich ist.

## Checkliste für den Umzug mit Internet

Prüfe zuerst, welche Anschlüsse an der neuen Adresse verfügbar sind und ob dein Anbieter dort die vereinbarte Leistung liefern kann. Melde den Umzug mit vollständiger neuer Adresse und gewünschtem Schalttermin. Lass dir bestätigen, dass die Vertragslaufzeit unverändert bleibt, und vergleiche das Umzugsentgelt mit dem Entgelt für einen Neuanschluss. Kann der Anbieter nicht liefern, kündige mit einem Monat Frist zum Auszug und bestelle rechtzeitig einen neuen Anschluss. Nimm deine Festnetznummer nur mit, wenn du im selben Ortsnetz bleibst, denn Ortsnetznummern sind an den Standort gebunden.

## Häufige Fragen

### Endet mein Internetvertrag mit dem Umzug?

Nein. Bietet der Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse an, läuft der Vertrag mit unveränderter Laufzeit weiter.

### Wann kann ich wegen Umzug kündigen?

Wenn der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbietet. Dann gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, wirksam zum Auszug oder später.

### Darf der Anbieter beim Umzug eine neue Mindestlaufzeit verlangen?

Nein. Nach § 60 TKG bleibt die vereinbarte Vertragslaufzeit beim Umzug unverändert.

### Wie viel darf ein Umzug des Anschlusses kosten?

Ein angemessenes Entgelt für den Aufwand ist erlaubt, aber höchstens so viel wie die Schaltung eines Neuanschlusses beim selben Anbieter.

### Was tun, wenn der Techniker nicht kommt?

Für jeden vom Anbieter versäumten Termin kannst du 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts verlangen, je nachdem, was höher ist.

### Kann ich meine Festnetznummer beim Umzug behalten?

Im selben Ortsnetz meist ja. Ziehst du in ein anderes Ortsnetz, ist eine Mitnahme der ortsgebundenen Nummer in der Regel nicht möglich.

### Muss ich den Umzug selbst melden?

Ja. Der Anbieter erfährt nicht von selbst, dass du umziehst. Melde den Umzug frühzeitig mit vollständiger neuer Adresse und dem gewünschten Schalttermin, damit Anbieter und Netzbetreiber den Anschluss rechtzeitig vorbereiten können.

### Was ist, wenn am neuen Ort nur eine langsamere Leistung möglich ist?

Dann wird die vertraglich geschuldete Leistung dort nicht angeboten. Du kannst mit einem Monat Frist kündigen oder mit dem Anbieter einen anderen Tarif vereinbaren. Lass dir die verfügbare Leistung schriftlich bestätigen, bevor du entscheidest.

## Quellen

  1. [Gesetz: § 60 TKG Umzug](https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__60.html), abgerufen am 31.10.2026
  2. [Gesetz: § 59 TKG Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme](https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__59.html), abgerufen am 31.10.2026
  3. [Gesetz: § 56 TKG Vertragslaufzeit und Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html), abgerufen am 31.10.2026
  4. [Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Umzug](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html), abgerufen am 31.10.2026
  5. [Verbraucherzentrale: Telefon- und Internetangebote vergleichen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefon-und-internet-so-vergleichen-sie-verschiedene-angebote-13706), abgerufen am 31.10.2026
  6. [Verbraucherzentrale Niedersachsen: Mobiler Hotspot statt Festnetz](https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/node/120098), abgerufen am 31.10.2026
