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title: "DSL-Anbieter wechseln: Ablauf, Fristen, Kosten | billigxxl"
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abgerufen: 2026-11-04 03:16 CET
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> DSL-Anbieter wechseln ohne Lücke: wer kündigt, wie lange der Anschluss ausfallen darf, was mit deiner Rufnummer passiert und welche Entschädigung gilt.

Einen DSL-Anbieter zu wechseln ist einfacher, als viele denken: Das Gesetz regelt, dass der neue Anbieter den Wechsel leitet und dein Anschluss höchstens einen Arbeitstag ausfallen darf. Wichtig sind deine Kündigungsfrist, der richtige Zeitpunkt und die Unterlagen zu deinem alten Vertrag. Hier steht Schritt für Schritt, wie der Wechsel abläuft und welche Rechte du hast.

## Kündigungsfrist im alten Vertrag nachsehen

Schau zuerst in die Vertragszusammenfassung oder dein Kundenkonto. Läuft die Mindestlaufzeit noch, gilt das dort genannte Vertragsende. Ist die anfängliche Laufzeit vorbei und der Vertrag hat sich stillschweigend verlängert, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Anbieter muss dich vor der Verlängerung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail oder Brief, auf dieses Recht hinweisen. Notiere dir das Datum, ab dem du frei bist, bevor du einen neuen Vertrag abschließt.

## Der neue Anbieter leitet den Wechsel

Beim Anbieterwechsel übernimmt der aufnehmende, also der neue Anbieter, die Führung. Er kann für dich beim alten Anbieter kündigen und die Rufnummernmitnahme beantragen. Beide Unternehmen müssen zusammenarbeiten und dürfen den Wechsel nicht verzögern. Gib bei der Bestellung Kundennummer, Anschlussinhaber und Rufnummern genau so an, wie sie in der Rechnung des alten Anbieters stehen. Abweichende Schreibweisen sind ein häufiger Grund, warum ein Wechsel stockt.

## Höchstens ein Arbeitstag ohne Internet

Der alte Anbieter darf deine Leitung erst abschalten, wenn die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für den Wechsel vorliegen. Der neue Anbieter muss den Dienst am vereinbarten Tag schalten. Insgesamt darf dein Anschluss beim Wechsel nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen sein. Dauert es länger, kannst du vom abgebenden Anbieter für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung verlangen: 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das gilt nicht, wenn du die Verzögerung selbst verursacht hast.

## Wer zahlt, wenn sich der Wechsel verzögert

Endet dein alter Vertrag, bevor der neue Anschluss läuft, muss der alte Anbieter dich weiter versorgen. Für diese Zeit darf er dir das bisherige Entgelt berechnen, aber die vereinbarten Anschlussentgelte sinken nach Vertragsende um 50 Prozent, außer du hast die Verzögerung zu vertreten. Der neue Anbieter darf erst Geld verlangen, wenn der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist. So zahlst du nicht doppelt für zwei Anschlüsse.

## Festnetznummer mitnehmen

Deine Festnetznummer kannst du zum neuen Anbieter mitnehmen, solange du am selben Ort bleibst. Eine Ortsnetznummer ist an den Standort gebunden. Beantrage die Mitnahme zusammen mit dem neuen Vertrag. Nach einer Kündigung kannst du die Mitnahme noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Die Aktivierung muss am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag erfolgen. Direkte Entgelte für die Mitnahme dürfen dir nach dem Gesetz nicht berechnet werden.

## Router, E-Mail-Adresse und Zusatzdienste

Prüfe vor dem Wechsel, was am alten Vertrag hängt. Ein gemieteter Router muss meist zurückgeschickt werden; ein eigenes Gerät kannst du oft weiter nutzen, wenn die Anschlussart gleich bleibt. Nutzt du eine E-Mail-Adresse deines Internetanbieters, muss er dir nach Vertragsende für einen angemessenen Zeitraum kostenlos Zugang zu den E-Mails geben und eine Weiterleitung ermöglichen. Richte trotzdem früh eine neue Adresse ein und stelle wichtige Konten um. Denke auch an gebuchte Zusatzoptionen wie TV-Pakete, die eigene Laufzeiten haben können.

## Checkliste vor der Bestellung

Lege dir vor dem Wechsel alles bereit: die letzte Rechnung des alten Anbieters mit Kundennummer und Anschlussinhaber, alle Rufnummern, die du mitnehmen willst, und das Datum, zu dem der alte Vertrag frühestens endet. Prüfe beim neuen Anbieter mit deiner vollständigen Adresse, welche Geschwindigkeit dort tatsächlich verfügbar ist, und lies das Produktinformationsblatt mit minimaler, normalerweise verfügbarer und maximaler Geschwindigkeit. Vergleiche die Kosten über die gesamte Mindestlaufzeit einschließlich Router und Anschlusspreis. Vereinbare den Wechseltermin so, dass er zum Vertragsende passt, und lass dir jeden Schritt bestätigen.

## Häufige Fragen

### Muss ich meinen alten DSL-Vertrag selbst kündigen?

Nicht unbedingt. Der neue Anbieter kann die Kündigung und die Rufnummernmitnahme für dich übernehmen. Wichtig ist, dass deine Angaben genau mit den Daten beim alten Anbieter übereinstimmen.

### Wie lange darf ich beim Wechsel ohne Internet sein?

Höchstens einen Arbeitstag. Dauert die Unterbrechung länger, steht dir für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung von 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts zu, je nachdem, was höher ist.

### Kostet die Mitnahme meiner Festnetznummer etwas?

Nach § 59 TKG dürfen dir für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.

### Kann ich nach der Mindestlaufzeit jederzeit wechseln?

Ja. Hat sich der Vertrag stillschweigend verlängert, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, ohne dass dir dafür Kosten entstehen.

### Was passiert mit meiner E-Mail-Adresse beim Anbieter?

Der Anbieter muss dir nach Vertragsende für einen angemessenen Zeitraum kostenlos Zugang zu den E-Mails und eine Weiterleitung an eine andere Adresse ermöglichen.

### Darf der neue Anbieter schon vor der Schaltung Geld verlangen?

Nein. Der Anspruch des neuen Anbieters auf Zahlung entsteht erst, wenn der Anbieterwechsel erfolgreich abgeschlossen ist.

### Was passiert, wenn der Wechsel scheitert?

Dann muss der alte Anbieter dich weiter versorgen, bis der Wechsel klappt. Für die Zeit nach Vertragsende darf er die vereinbarten Anschlussentgelte nur noch zur Hälfte berechnen, außer du hast die Verzögerung verursacht. Kläre mit dem neuen Anbieter einen neuen Termin und lass ihn dir bestätigen.

## Quellen

  1. [Gesetz: § 56 TKG Vertragslaufzeit und Kündigung](https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html), abgerufen am 31.10.2026
  2. [Gesetz: § 59 TKG Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme](https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__59.html), abgerufen am 31.10.2026
  3. [Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Umzug](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html), abgerufen am 31.10.2026
  4. [Bundesnetzagentur: Telekommunikationsvertrag](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/artikel.html), abgerufen am 31.10.2026
  5. [Verbraucherzentrale: Internetrouter wechseln](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/internetrouter-wechseln-das-muessen-sie-beachten-12893), abgerufen am 31.10.2026
